Familie vor dem Haus

Straßenausbaubeiträge – Rolle rückwärts?

13.09.2017

Es wird höchste Zeit für ein Umdenken bei den Straßenausbaubeiträgen, die von Hauseigentümern nicht nur nach entsprechenden Baumaßnahmen, sondern bereits im Vorfeld durch wiederkehrende Beiträge erhoben werden können. Diese Abgabe muss weg. Stattdessen sollen die Gemeinden selbst ihre Pflicht zur Instandhaltung der Straßen erfüllen. Dies sagt Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) Christian Biemann, Geschäftsführer von Haus und Grund Osnabrück. Und weiter: Seit Jahren fordert Haus & Grund die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge. Sie sind ungerecht, politisch verfehlt und selbst aus Sicht der Kommunen unwirtschaftlich. Teile der Politik lenken deshalb jetzt ein. Auch die Kommunen haben so gut wie nichts davon. Wie jetzt zum Beispiel aus Hannover verlautet, bleibt bei den Städten unter dem Strich nicht viel hängen. Der Verwaltungsaufwand und die damit zusammenhängenden Kosten werden von den Kommunen selbst so hoch eingeschätzt, dass sich auch aus ihrer Sicht das Ganze „nicht mehr lohnt“. Schon diese Überlegung zeigt, dass die Gemeinden erwirtschaftete Straßenausbaubeiträge auch als „kommunales Sparschwein“ gesehen haben. Diese Erwartung wird jetzt offensichtlich enttäuscht, so Biemann.

In Niedersachsen können Gemeinden Beiträge für die erstmalige Herstellung oder für die Grunderneuerung von Straßen nicht nur nach entsprechenden Baumaßnahmen von den betroffenen Straßenanliegern erheben, sondern schon im Vorfeld durch wiederkehrende Beiträge, zu denen nicht nur die Anlieger der Straße, sondern alle Hauseigentümer verpflichtet werden können. Damit ist es den Kommunen jetzt erlaubt, zusammenhängende Gebiete zu definieren, für die dann alle Hauseigentümer in diesem Gebiet und nicht nur die direkten Anwohner der fraglichen Straße wiederkehrende Beiträge im Ansparmodell zahlen müssen, erklärt Biemann.

Ökonomisch betrachtet sehen wir darin eine zusätzliche Steuer, die allerdings zweckgebunden ist. Allerdings wird der Bezug zwischen Geldzahlung und konkretem Bauprojekt undurchsichtiger, moniert Haus und Grund Osnabrück. Denn es wird keine direkten Bezugsprojekte mehr geben. Außerdem wird es schwieriger, zwischen einer Grunderneuerung und einer Instandhaltungsmaßnahme zu differenzieren, wie Geschäftsführer Christian Biemann weiterhin kritisiert. Dies sei für betroffene Eigentümer besonders misslich. Denn Straßenausbaubeiträge dürfen nur für den Fall erhoben werden, dass eine Straße erstmalig hergestellt oder grunderneuert wird. Die laufende Instandhaltung ist dagegen wirtschaftlich und rechtlich Sache der Gemeinde. Dennoch wird immer wieder von den Gemeinden versucht, Instandhaltungsmaßnahmen abzurechnen und deren Kostenlast auf die betroffenen Eigentümer als Straßenanlieger abzuwälzen. Und weiter: Deswegen muss und wird es unser Bestreben sein, gegen bestehende Straßenausbaubeitragssatzungen politisch und rechtlich vorzugehen bzw. den Erlass neuer Satzungen politisch zu verhindern. Natürlich gilt das auch hinsichtlich erlassener Heranziehungsbescheide.