Familie vor dem Haus

Dichtigkeitsprüfung ade

15.07.2011

(Schaper) Der Osnabrücker Stadtrat hat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause am 28.06.2011 eine neue Abwasserbeseitigungssatzung verabschiedet. Es entfällt die Pflicht der Hausbesitzer, die Dichtigkeit der Rohre von anerkannten Fachfirmen prüfen zu lassen und deren Testat bis Ende 2015 der Stadt vorzulegen. Ohne begründeten Verdacht muss nichts unternommen werden. Dieses Ergebnis entspricht jetzt der Rechtslage. Damit wird eine ursprünglich anderslautende Satzung aus April 2009 vom Rat der Stadt Osnabrück korrigiert. Zuvor hatte der Niedersächsische Umweltminister bereits klargestellt, dass die niedersächsischen Betreiber von privaten Abwasserleitungen gesetzlich nicht verpflichtet seien, Dichtheitsprüfungen an ihren Leitungen vornehmen zu lassen. Durch die Satzung hatte die Stadt Osnabrück in Osnabrück 70.000 Hausbesitzer mit 30.000 Häusern gegen sich aufgebracht.

Über den Landesverband Haus und Grund Niedersachsen war ergänzend ein Rechtsgutachten zur Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen in Niedersachsen erarbeitet worden. Auch dieses Gutachten kam zu dem eindeutigen Ergebnis, dass keine Pflicht zur Überprüfung besteht, solange keine konkreten Anhaltspunkte für austretendes Abwasser bestehen. Haus und Grund Osnabrück hatte die Ratsfraktion angeschrieben und über das Gutachten in Kenntnis gesetzt. Anlässlich der Jahreshauptversammlung am 30.03.2011 wurde die Problematik dargestellt mit der Bitte an den Rat, ob er mit den Hauseigentümern wirklich in gerichtliche Auseinandersetzungen gehen möchte. Nun erfolgt die Kehrtwende. Erfolgte sie aus Überzeugung, dann herzlichen Glückwunsch.