Familie vor dem Haus

Jahreshauptversammlung 2011

06.04.2011

„Die energetische Aufwertung von Wohngebäuden steht für moderne und ökologische Wertvorstellungen und ist für die Erhaltung des Immobilienwerts unverzichtbar. Vermieter haben die Möglichkeit, ihre Mieter an der Investition finanziell zu beteiligen. Doch gerade im Hinblick auf Mieterhöhungen nach der Modernisierung gibt es viele Fallstricke“, betonte Christian Biemann, Geschäftsführer von Haus und Grund Osnabrück. Die energetische Sanierung stand im Mittelpunkt des Vortrages bei der Jahreshauptversammlung am 30. März 2011. Zahlreiche Mitglieder waren in die Stadthalle gekommen, um sich über das wichtige Thema zu informieren. Auf der Tagesordnung stand zudem die Wahl von Vorstandsmitgliedern.

Zu Beginn erinnerte der Vorsitzende von Haus und Grund Osnabrück, Wolfgang Schaper, an den Erfolg der Veranstaltungen 2010, zum Beispiel die Immobilienmesse und die Herbstveranstaltung zum Thema Finanzierungsmöglichkeiten durch die KfW. Schon 2010 beschäftigte Haus und Grund das Problem der Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen. Laut Satzung der Stadt sind Eigentümer verpflichtet, ihre Grundstücksentwässerungsleitungen auf eigene Kosten überprüfen zu lassen. Betroffen sind 30.000 Häuser. Auf Landsebene hat Haus & Grund ein Gutachten erarbeitet, welches klarstellt, dass auch nach kommunalem Satzungsrecht keine Verpflichtung besteht. Vor diesem Hintergrund hat sich Haus und Grund Osnabrück an den Rat der Stadt gewandt und diesen über das Gutachten in Kenntnis gesetzt. „Lieber Rat der Stadt“, appellierte Wolfgang Schaper bei der Jahreshauptversammlung unter Beifall der Besucher, „Denk bitte darüber nach, ob Ihr Euren Bürgern das wirklich antun wollt.“

Ein ganz anderes Problem griff Christian Biemann in seinem Geschäftsbericht auf: Google Street View. Dabei haben Kamerafahrzeuge vergangenes Jahr in Osnabrück Straßenansichten aufgenommen. Der Jurist machte die Mitglieder darauf aufmerksam, dass sie gegen die Veröffentlichung der Bilder von ihren Häusern Widerspruch einlegen können. Haus und Grund stelle entsprechende Formulare zur Verfügung.

Daneben ging Christian Biemann auf die Pflicht von Immobilieneigentümern ein, künftig Rauchmelder in den Objekten zu installieren. „Wir halten die gesetzliche Rauchmelderpflicht für überflüssig. Haus- und Grundeigentümer sind sich ihrer Verantwortung durchaus bewusst und handeln auch danach“, so der Geschäftsführer. Empfehlungen seien besser gewesen. „Vermieter und Mieter können gut abwägen zwischen Nutzen und Nutzlosigkeit, zwischen Zwang und Freiwilligkeit.“ Die Verpflichtung solle vom Landesgesetzgeber an den Nutzer der Wohnung gerichtet werden. In seinem Bericht ging Biemann zudem auf die Inhalte der anstehenden statistischen Erhebung „Zensus 2011“ sowie auf die Haftung des Vermieters bei „kalter“ Wohnungsräumung ein. Bei den anschließenden Vorstandswahlen wurden Annegret Gutendorf sowie Ingo Wobbe einstimmig wiedergewählt. Frau Goldbeck und Herr Flüssmeyer wurden erneut als Rechnungsprüfer bestimmt.

Mit Spannung wurde der Vortrag „Ich möchte energetisch sanieren! Zahlt auch der Mieter?“ erwartet. Bei dieser Frage drehte sich alles um die Möglichkeit einer Mieterhöhung und die Anforderungen, die dafür erfüllt werden müssen. Eine Erhöhung der jährlichen Miete um 11 vom Hundert ist möglich, wenn der Vermieter bauliche Maßnahmen durchgeführt hat, die den Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhöhen. Das sind zum Beispiel der Einbau eines Bades oder Isolierglasfenster als auch Maßnahmen zur Einsparung von Energie und Wasser, insbesondere die Wärmedämmung.

Christian Biemann wies daraufhin, dass die Maßnahme drei Monate vorher angekündigt und der Mieter über die zu erwartende Mieterhöhung in Kenntnis gesetzt werden muss. „Es ist für den Vermieter ratsam, vor Beginn die schriftliche Zustimmung oder Duldung durch den Mieter zu erreichen.“ Der Mieter habe dann das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Wolfgang Schaper informierte die Mitglieder darüber, dass Instandsetzungen nicht den umlagefähigen baulichen Maßnahmen zuzurechnen seien, da der Gebrauchswert der Wohnung nicht erhöht werde. „Sie müssen aufpassen!“, betonte der Vorsitzende. „Reparaturen sind nicht umlegbar.“ Er appellierte aufgrund der vielen Fristen, die zu beachten sind, abschließend an die Mitglieder: „Versuchen Sie es mit der Modernisierung und Mieterhöhung nicht selbst. Es sind viele Fristen zu beachten. Wir von Haus und Grund unterstützen Sie gerne dabei.“