Familie vor dem Haus

Gesundes Trinkwasser – Hauseigentümer sind in der Pflicht

26.03.2012

Jahreshauptversammlung von Haus und Grund Osnabrück am 21.03.2012

„Legionellen kommen selbst in den besten Häusern vor“, so Dipl.-Ing. Peter Tenhaken vom Gesundheitsdienst für Landkreis und Stadt Osnabrück mit Blick auf einen Vorfall im britischen Königspalast. Sein Vortrag bei der Jahreshauptversammlung von Haus und Grund Osnabrück über die neue Trinkwasserverordnung behandelte jedoch die Pflichten bürgerlicher Gebäudeeigentümer. „Die neue Verordnung stellt den Verbraucherschutz in den Vordergrund“, erklärte Tenhaken. „Immerhin sterben jährlich 1500 bis 3000 Menschen in Deutschland an der durch Legionellen verursachten Form der Lungenentzündung, in Stadt und Landkreis Osnabrück sind es schätzungsweise 10 bis 20 Tote.“ Um dies zu verhindern werden jetzt auch Hauseigentümer in die Pflicht genommen. Da Legionellen erst in hoher Konzentration gefährlich sind, muss ihre Vermehrung verhindert werden. „Heißes Wasser muss heiß, kaltes kalt bleiben“, sei der Grundsatz. Deshalb müssen Großanlagen mit einem Warmwasserspeicher von mehr als 400 Litern Inhalt regelmäßig überprüft werden. Auch, wenn der Rohrleitungsinhalt zwischen Speicherausgang und der am weitesten entfernten Entnahmestelle mehr als drei Liter beträgt, wird eine Laboruntersuchung fällig. „Fragen Sie am besten Ihren Installateur, ob dies bei Ihrer Anlage der Fall ist“, riet Tenhaken. Eigentümer, die unter die Untersuchungspflicht fielen, müssten nun bis spätestens 31.10.2012 eines der ausgewiesenen Labore mit einer Untersuchung beauftragen und zuvor sicher stellen, dass die Anschlüsse eine Probenentnahme zulassen. Die Untersuchung müsse drei Jahre lang jährlich durchgeführt werden: „Wenn immer alles in Ordnung ist, können die Prüfungsabstände verlängert werden“, so Tenhaken. Aufatmen können Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern: Sie sind generell von der Untersuchungspflicht befreit.

Neu ist auch die Anzeigepflicht der Eigentümer. Zum einen müssen sie das zuständige Gesundheitsamt über Laborergebnisse sowie den Bestand, die Inbetriebnahme, Wiederinbetriebnahme oder Stilllegung der Anlage oder dort vorgenommene bauliche Veränderungen informieren. „Bei Überschreitung des kritischen Wertes müssen Sie uns umgehend informieren. Das heißt aber nicht, dass wir sofort die Anlage abschalten“, beruhigte der Fachmann des Gesundheitsdienstes. Dennoch müssten die Ursachen festgestellt und eine Gefährdungsanalyse gemacht werden. Auch Mieter müssen über die Untersuchungsergebnisse und über eventuell zugeführte Aufbereitungsstoffe unterrichtet werden. Informationen des Wasserversorgers, wie beispielsweise Analyseergebnisse, sind ebenfalls weiterzuleiten. „Ab 2013 kommen noch die Informationen über eventuell vorhandene Bleileitungen hinzu“, erklärte Peter Tenhaken zum Ende seines Vortrages.

Vor dem Vortrag Tenhakens hatte die Versammlung bereits einige Formalitäten erledigt. Bei den Vorstandswahlen wurde Rechtsanwalt und Notar Wolfgang Schaper zum fünften Mal zum Vorsitzenden gewählt. Vorstandsmitglied Ingo Wobbe wurde für die im Alter von nur 51 Jahren verstorbene Dipl.-Ing. Architektin Marion Schulz-Franke zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Deren Vorstandsplatz nimmt nun der Bauunternehmer Dipl.-Ing. Christian Staub ein. Für den ausgeschiedenen Thomas Wallenhorst stellte sich Karl-August Siepelmeyer zur Wahl, der u.a. als Präsident des Bundesinnungsverbandes des Maler- und Lackiererhandwerks die Kontakte des Vereins zum Handwerk pflegen wird. Als Rechnungsprüfer wurden Marie-Luise Goldbeck und Dipl.-Ing. Werner Flüssmeyer wiedergewählt. „Mit dieser Wahl sind sowohl Vertreter aus verschiedenen Orten der Region, als auch unterschiedlicher Berufsgruppen im Vorstand vertreten“, begrüßte Schaper das Ergebnis.

Einen wesentlichen organisatorischen Schritt vollzog die Versammlung mit der Zustimmung zur Gründung einer Hausverwaltungs-GmbH. Zuvor hatte Ingo Wobbe erläutert, dass Haus und Grund Osnabrück aufgrund der steigenden Einnahmen im Bereich der Hausverwaltung Gefahr laufe, die Eigenschaft als eingetragener Verein und die damit verbundene Steuerbegünstigung zu verlieren. Gewinne in diesem Bereich seien aber durchaus erwünscht. Durch die Gründung der eigenen Hausverwaltungs-GmbH werden sich für die betreuten Eigentümer keine wesentlichen Änderungen ergeben, zumal der Gesellschafter der Hausverwaltungs-GmbH der Verein ist.

Nicht nur die Steigerung des Gewinns war Grund zur Freude beim Blick auf das vergangene Jahr. In seinem Bericht wies Wolfgang Schaper auf die positive Entwicklung der Mitgliederzahlen, die erfolgreiche Teilnahme an der Ausstellung „Bauen und Wohnen“, die guten Kontakte zum Handwerk und den intensiven Austausch mit dem Landesverband hin. „Im Zentrum der Arbeit steht immer die Dienstleistung für unsere Mitglieder“, so der Vorsitzende. Dazu gehörten auch Informationsveranstaltungen wie die Herbstveranstaltung 2011 und eine neue Vortragsreihe, unter dem Motto „Was Sie schon immer mal wissen wollten über …“. Hier gäbe es die Möglichkeit, sich von Fachleuten über Themen wie das Ausfüllen von Mietverträgen oder Nebenkostenabrechnungen informieren zu lassen. „Das Angebot findet großes Interesse“, so Schaper, der die Anwesenden um eigene Themenvorschläge bat. Zufrieden war er auch mit den Erfolgen von Haus und Grund Osnabrück. Ein gutes Beispiel für die gelungene Arbeit des Vereins sei die Neuregelung der Dichtigkeitsprüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen: Nachdem ein von Haus & Grund Niedersachsen erarbeitetes Gutachten dem Rat der Stadt Osnabrück vorgelegt worden sei, habe dieser eine Kehrtwende vollzogen: „Ohne begründeten Verdacht muss jetzt keiner der 70.000 Osnabrücker Hausbesitzer mehr eine teure und überflüssige Dichtigkeitsprüfung vornehmen lassen.“

Geschäftsführer Christian Biemann stellte ebenfalls die positiven Nachrichten in den Vordergrund seines Jahresberichtes. Der Geschäftsführer konnte u.a. wegen der Bauordnungsnovelle brandaktuelle gute Neuigkeiten verbreiten: „Hauseigentümer sind zwar für die Installation von Rauchmeldern in ihren Gebäuden verantwortlich, die Wohnungsnutzer müssen jedoch die Betriebsbereitschaft der Geräte sicherstellen.“ Somit bestünde keinerlei Wartungspflicht für die Eigentümer. Eine schlechte Nachricht hatte Biemann dann doch noch für über 230 Teilnehmer: Ab 2013 soll aufgrund eines neuen Gebührenmodells der GEZ jeder Haushalt gebührenpflichtig sein. Um alle Wohnungsnutzer erfassen zu können, sind im Zweifelsfall auch Wohnungseigentümer und Vermieter auskunftspflichtig: „Jetzt sollen also die Vermieter die Hausbesuche der GEZ durchführen und für andere die Kohlen aus dem Feuer, bzw. aus den Brieftaschen ihrer Mieter holen“, so Biemann. Er versicherte den Mitgliedern, sie bezüglich dieser und anderer Neuerungen auf dem Laufenden zu halten und sich mit seinem Team auch weiterhin für die Interessen der Haus- und Grundbesitzer einzusetzen: „Wir sind für Sie da!“, betonte er, „Sprechen Sie uns an!“