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17.07.2012(ZV) Hauseigentümer können jährlich selbst prüfen, ob die frei verlegten Gasleitungen in ihrem Haus dicht sind. Die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland weist darauf hin, dass dafür eine einfache Sichtprüfung ausreiche. Der Verband warnt zudem davor, übereilt teure Gas-Check-Verträge zu unterschreiben. In jüngster Zeit böten vor allem die Schornsteinfeger den Hauseigentümern diese Dienstleistung mit dem Hinweis an, dieser Gas-Check sei verpflichtend.
Nach Angaben von Haus & Grund sieht die technische Regel für Gasinstallationen eine jährliche Kontrolle von Gasleitungen vor. Die Leitungen müssten jedoch nur auf offensichtliche Schäden in Augenschein genommen werden. Die technische Regel lasse eindeutig zu, dass die Sichtkontrolle auch von dem Eigentümer selbst durchgeführt werden könne. Eine weitergehende Gebrauchsfähigkeits- bzw. Dichtheitsprüfung müsse lediglich alle zwölf Jahre durchgeführt werden. Diese Prüfung dürfe ausschließlich ein beim Gasversorgungsunternehmen eingetragenes Installationsunternehmen oder der Gasversorger selbst vornehmen.
Haus & Grund rät allen Eigentümern, die die Gasleitungen selbst prüfen, sich die Termine und die Ergebnisse zu notieren, um die Prüfung später auch belegen zu können. Vermieter sollten ihre Mieter dazu auffordern, gelegentlich frei verlegte Gasleitungen in den Wohnungen in Augenschein zu nehmen und etwaige Besonderheiten sofort an den Vermieter zu melden.