Familie vor dem Haus

Schäden am Eigentum durch Unwetter

09.10.2012

(ZV) Im Spätsommer und Herbst häufen sich Starkregenfälle und Unwetter. Die Folgen: Bäume werden entwurzelt oder vom Blitz getroffen, Keller überflutet und Straßen überspült. Die GRUNDEIGENTÜMER-VERSICHERUNG gibt Tipps, wie man sich bei Schäden am Eigentum durch ein solches Unwetter verhalten sollte, und beantwortet häufig gestellte Fragen.

Welche Sachversicherung kommt für entstandene Sturmschäden am Gebäude und Inventar auf?
Entstehen durch einen Sturm Schäden am Eigenheim, kommt für diese in der Regel die Wohngebäudeversicherung auf. Dabei umfasst der Versicherungsschutz neben Schäden durch die direkte Einwirkung des Sturms beispielsweise auch Schäden, die durch herabfallende Äste oder entwurzelte Bäume am Gebäude oder mitversicherten Grundstücksbestandteilen entstanden sind. Befindet sich das Gebäude noch im Rohbau, kommt bei Sturmschäden die Bauleistungsversicherung zum Einsatz.

Geht aufgrund des Sturms Wohninventar zu Bruch, ersetzt die Hausratversicherung den entstandenen Schaden. Unabhängig von der Ursache übernimmt eine Glasversicherung Bruchschäden an Fenster- und Türscheiben. In manchen Fällen ist das Glasbruchrisiko allerdings bereits in der Hausratversicherung eingeschlossen worden.

Wann ist ein Sturmschaden ein Sturmschaden?
Wichtig ist, dass Schäden nur von den herkömmlichen Sachversicherungen abgedeckt sind, wenn ein „Sturmereignis“ vorliegt. Dies ist bei den meisten Versicherungen erst ab Windstärke acht der Fall.

Durch Starkregenfälle ist Wasser in die Wohnung eingedrungen und hat Schäden am Teppichboden und der Tapete hinterlassen. Sind solche Schäden versichert?
Teilweise werden derartige Schäden durch Regen- und Schmelzwasser an Bodenbelägen, Tapeten und Wandanstrichen durch Premiumprodukte in der Wohngebäudeversicherung mitversichert. Hier sollte der eigene Versicherungsschutz überprüft werden. Tritt der Schaden durch eindringendes Regenwasser als Folge aus einem Sturmschaden am Gebäude ein, käme ebenfalls die Wohngebäudeversicherung zum Tragen.

Steht der eigene Keller beispielsweise durch Starkregenfälle plötzlich unter Wasser, dann handelt es sich um einen Überschwemmungsschaden, der nicht durch die übliche Wohngebäude- und Hausratversicherung abgedeckt ist. Denn diese zahlt bei Feuer-, Sturm-, Hagel- und Leitungswasserschäden. Überschwemmungsschäden wären im jeweiligen bedingungsgemäßen Umfang durch eine Elementarschadenversicherung abgedeckt, wenn dieser zusätzliche Schutz zur Wohngebäude- oder Hausratversicherung abgeschlossen wurde.

Wie gehe ich im Falle eines Sturmschadens vor?
Ist ein Schaden am Wohngebäude oder Hausrat entstanden, sollte der Betroffene folgende Schritte durchführen:
– Melden Sie den Schaden umgehend bei Ihrer Versicherung per Telefon, Fax, Brief oder Schadenformular im Internet.
-Dokumentieren Sie den Schaden und die entstandenen Veränderungen, indem Sie fotografieren.
-Vermeiden Sie Folgeschäden am Gebäude oder Inventar, indem Sie schnell schadensmindernde Maßnahmen ergreifen.
-Sind die Schäden mit eigenen Mitteln zu beheben, so reicht in der Regel das Einreichen der Kostenbelege bzw. die Aufstellung der entstandenen Kosten.
-Bei kleineren Reparaturen, zum Beispiel am Dach, kann üblicherweise auf einen Kostenvoranschlag verzichtet werden, wenn die Rechnung des Dachdeckers durch Fotos und gegebenenfalls Arbeitsnachweise belegt wird. Bei größeren Reparaturen vor der Schadensbehebung unbedingt mit der Versicherung sprechen, um die notwendigen Reparaturmaßnahmen abzustimmen.