Familie vor dem Haus

Wärmemessdienst sollte zweimal klingeln

16.03.2012

Turnusmäßig stehen bald wieder die Termine zur Ablesung von Heizungen an, die von Vermietern und Mietern gemanagt werden müssen. Mieter müssen den Heizungsableser in die Wohnung lassen. Bei der Vereinbarung eines Ablesetermins ist jedoch auf ihre Lebenssituation angemessen Rücksicht zu nehmen. Messdienstunternehmen dürfen dem Mieter nicht androhen, dass sie schon für einen zweiten Ablesetermin zusätzliche Kosten berechnen. Häufig sind solche Folgetermine aber auch nicht notwendig. Dazu sollte der Vermieter, der den Ablesedienst beauftragt, mit dem Unternehmen absprechen, dass die Mitarbeiter der Ablesefirma innerhalb des angegebenen Ablesezeitraums oder kurze Zeit danach einen weiteren Versuch nach Ablauf von etwa 20 bis 30 Minuten unternehmen sollten, um den zunächst nicht angetroffenen Mieter zu erreichen. Darauf macht jetzt Haus und Grund Osnabrück aufmerksam. Geschäftsführer Christian Biemann erläutert dazu: Mieter, die absichtlich den Ablesetermin platzen lassen, machen sich unter Umständen schadensersatzpflichtig. Damit der Einwand einer verletzten Schadensminderungspflicht gegenüber dem Vermieter nicht geführt werden kann, sollte der Vermieter zum zweiten Klingeln innerhalb des vorgeschlagenen Ablesetermins anhalten.