Familie vor dem Haus

Ab 1. Dezember 2013 gilt niedrigerer Grenzwert für Blei in Trinkwasser

17.07.2013

(ZV) Ab dem 1. Dezember 2013 gelten strengere Vorgaben für den zulässigen Bleigehalt in Trinkwasser. Hauseigentümer sollten daher rechtzeitig alte Trinkwasserleitungen aus Blei austauschen lassen, rät der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Bleirohre können noch in Häusern installiert sein, die vor 1973 in Nord- und Ostdeutschland gebaut wurden. In Süddeutschland wurden Bleirohre zum Transport von Trinkwasser aus gesundheitlichen Gründen bereits 1878 verboten.

Laut Trinkwasserverordnung liegt ab kommenden Dezember der Grenzwert für Blei bei 0,01 Milligramm pro Liter. Dieser Grenzwert muss an den Stellen eingehalten werden, an denen Trinkwasser entnommen werden kann. Wird der Grenzwert nicht eingehalten, darf das Wasser nicht mehr getrunken werden. Haus & Grund weist darauf hin, dass Vermieter, die ihren Mieter vorsätzlich oder fahrlässig bleiverseuchtes Trinkwasser zur Verfügung stellen, eine Straftat begingen.

Eigentümer, die sich nicht sicher sind, ob ihr Gebäude betroffen ist, sollten durch eine Probeentnahme und eine Laboruntersuchung den Bleigehalt prüfen lassen. Nach Angaben von Haus & Grund kommen Rohrsanierungen in der Regel nicht in Frage. Die Bleirohre müssten ausgetauscht werden.