Familie vor dem Haus

Grenze für Neuvermietungen wäre rechtliche und wohnungspolitische Irrfahrt

31.05.2013

(ZV) „Eine weitere gesetzliche Grenze für Neuvertragsmieten wäre eine verfassungsrechtliche und wohnungspolitische Irrfahrt.“ So kommentierte Haus & Grund-Präsident Rolf Kornemann heute Überlegungen des Unions-Fraktionsvorsitzenden im Bundestag, Volker Kauder, eine entsprechende Grenze in das CDU-Wahlprogramm aufzunehmen. Als Angriff auf die Eigentümerrechte von 900.000 Haus & Grund-Mitgliedern bezeichnete Kornemann derartige Eingriffe in das Mietrecht.

Eine solche Begrenzung der Neuvertragsmieten stellt nach Angaben von Haus & Grund einen Eingriff in die Vertragsfreiheit und die Eigentumsgarantie dar. Schon der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 13. April 2005, Az. VIII ZR 44/04) habe entschieden, dass ein solcher Eingriff nur dann gerechtfertigt sein könne, wenn er dem Schutz des Mieters vor Ausnutzung einer bestehenden Mangellage diene. Vor dem Hintergrund von über drei Millionen leerstehenden Wohnungen und einem Mietanstieg, der seit zehn Jahren unter der Inflationsrate liegt, herrsche kein flächendeckender Wohnungsmangel. Eine solche Regelung wäre folglich verfassungswidrig.

Laut Haus & Grund läuft diese Maßnahme auf den Einstieg in eine staatlich verordnete Miete hinaus, der eine Entlastung angespannter Wohnungsmärkte durch Neubau verhindert. Die baurechtlichen Vorgaben, aber auch die Erwartungen der Mieter an das Wohnen seien inzwischen so hoch, dass ein Neubau zu einer Miete, die lediglich 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liege, für den Investor zu einem Verlustgeschäft werde. Als Beispiel führt Haus & Grund die Lage in Berlin an: Dort betrage die durchschnittliche Miete 5,54 Euro pro Quadratmeter – der Neubau koste über 10 Euro pro Quadratmeter.