Familie vor dem Haus

Mietpreisbremse – Märchenstunde

10.11.2014

Wer eine Mietpreisbremse will, muss sie begründen können. Den dafür notwendigen angespannten Wohnungsmarkt gibt es in der Stadt Osnabrück und in ganz Niedersachsen nicht. Dies betont jetzt Haus und Grund Osnabrück unter Hinweis auf die Beratungen dieses Themas im Bundestag und Bundesrat. Dazu Geschäftsführer Christian Biemann: Schon lange argumentieren Deutscher Mieterbund und Medien für die Einführung einer Mietpreisbremse und behaupten eine sogenannte „Mietenexplosion“ vor Ort. Das kommt einer „Märchenstunde“ gleich. Gerade in Hochschulstandorten wird gerne mit dem Hinweis auf studentische Wohnverhältnisse operiert. Der Hinweis nur auf studentische Wohnverhältnisse reicht aber nicht, weil es auf den insgesamten Wohnungsmarkt am Ort ankommt. Denn Studenten verkörpern nur einen Teil des Wohnungsmarktes.

Die dortige Verknappung ist im Übrigen nicht Folge der Wohnungsbaupolitik, sondern Folge der Bildungspolitik: Durch ein Nebeneinander von 8-jährigen und 9-jährigem gymnasialen Ausbildungsgang kommt es zu einem doppelten Abiturjahrgang. Zusätzlich ist die Wehrpflicht abgeschafft worden. Der Wohnungsmarkt kann bildungspolitische Fehleinschätzungen nicht regulieren. Es handelt sich hier um eine künstliche Verknappung. Diese Verknappung besteht auch nicht durchgängig, sondern lediglich Zeitperioden abhängig vereinzelt zum Semesterbeginn.

Es ist geradezu lebensfremd, den idealen Wohnraum in der Stadtmitte und in Uninähe für wenig Geld zu fordern, so Biemann. Das Problem studentischen Wohnens ist nicht neu, sondern besteht seit jeher. Finanzielle Ressourcen konnten es deswegen schon immer notwendig machen, an den Stadtrand oder in billigere Nachbargemeinden zu ziehen, und entsprechend längere Wege zum Studienort in Kauf zu nehmen. Viele Studenten wohnen auch aus finanziellen Gründen weiterhin bei den Eltern.

Bei der Behauptung eines Wohnungsmarktes als „angespannt“ wird bisweilen massiv unsauber argumentiert, betont Biemann. Häufig wird die Forderung nach einer Mietpreisbremse mit prozentualen Preissteigerungen gerechtfertigt. Es wird nicht angegeben, von welcher Berechnungsgrundlage diese Prozentberechnungen erfolgen. Es wird nicht angegeben, ob es sich hierbei um ehemals preisgebundene Mieten gemeinnütziger Wohnungsunternehmen oder um Mieten aus dem freifinanzierten Bereich handelt. Es werden pauschal prozentuale Mietpreissteigerungen behauptet, ohne anzugeben, ob es sich dabei um Neuvertragsmieten oder um Wiedervertragsmieten handelt, und ohne danach zu differenzieren, ob Bemessungsgrundlage ehemals preisgebundene Mieten der örtlichen Wohnungsbaugenossenschaften oder des freifinanzierten Wohnungsmarktes sind. Ferner wird nicht angegeben, ob es sich um Bruttowarmmieten (inklusive Betriebskosten), um Nettokaltmieten (ohne Betriebskosten) oder um Mischformen handelt. Diese Differenzierung ist auch deshalb zwingend, weil der Mieterbund – sachlich falsch – gerne von den Betriebskosten als „zweiter Miete“ spricht. Weiter bleibt offen, ob die prozentualen Steigerungen von einem besonders niedrigen bisherigen Mietenniveau, von einem mittleren oder von einem schon hohen Niveau ermittelt sind. Letztendlich bleibt unscharf, ob von einzelnen Mieten oder von einem – und das ist notwendig – insgesamt örtlichen Mietendurchschnitt ausgegangen wird. Mit keinem Wort erwähnt wird das Alter des reklamierten Datenmaterials. Es muss aktuell sein, so schon die Forderung des Gesetzgebers.