Familie vor dem Haus

Sonder-Afa für energetische Gebäudesanierung wird hoffähig

01.12.2014

(Horst, LV) Schon in seinem Festvortrag anlässlich der Jahrestagung von Haus & Grund Niedersachsen am 20. September 2014 sprach sich der Niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) vor ca. 400 Tagungsteilnehmern klar für eine zusätzliche steuerliche Förderung von Projekten zur energetischen Sanierung von Häusern durch eine steuerliche Sonderabschreibung aus: 10 Jahre lang sollen Hauseigentümer ihre Sanierungskosten in Höhe von 10% pro Jahr steuerlich geltend machen können. Für diesen Vorschlag gebührt ihm uneingeschränktes Lob. Zwar ist die Idee nicht neu und wurde nach jahrelangem Tauziehen vor zwei Jahren von den Bundesländern aus finanziellen Gründen beerdigt, weil sie die damit ausfallenden Steuereinbußen nicht hinnehmen wollten, doch ist sie in der Sache richtig. Dadurch werden energetische Sanierungen stimuliert, Energiekosten gesenkt, bleibende Werte geschaffen, und auch die beteiligten Industrie- und Handwerkerzweige mit neuer Konjunktur belebt.

Nun äußert sich Ministerpräsident Weil auch schriftlich: Im Rahmen seiner Forderung nach Gebäudesanierung zur Umsetzung der gesteckten Klimaschutzziele im Zuge der Energiewende fordert er einen Steuerbonus für Hauseigentümer. Weil hält also Wort. Es bleibt zu hoffen, dass er den sicherlich langen und harten Kampf um die Einführung dieser Sonderabschreibung gewinnt und sein gutes Thema nicht erneut an finanziellen Erwägungen scheitert.

Unterstützung erfährt Weil durch keinen geringeren als den Bundesminister für Wirtschaft und Energie, seinen Parteikollegen Sigmar Gabriel. Auch Gabriel lehnt eine Pflicht zum Energiesparen ab und setzt auf steuerliche Anreize, um die so hoch gesteckten Klimaschutzziele im Rahmen der Energiewende doch noch umsetzen zu können. So fordert er im Rahmen eines Maßnahmenpaketes hierzu, auch die Wärmedämmung von Altbauten stärker zu fördern und ganze Stadtteile klimafreundlicher umzubauen. Förderung statt Zwang, Anreiz statt „dicker Daumen“, dass es der richtige Weg. Denn: „Effizienz kann nicht verordnet werden“, so Gabriel wörtlich und in der Sache richtig. Man muss ergänzen: …., sondern für die Eigentümer wirtschaftlich tragbar und bezahlbar bleiben.

„Offensichtlich haben wir in jahrelanger Arbeit mit unserem Konzept exakt mit diesen Anregungen, Forderungen und Empfehlungen an die Landes- und Bundespolitik überzeugen können,“ so Haus & Grund Landeschef Dr. Hans Reinold Horst. „Allerdings werden wir nicht nur weiterhin unseren Sachverstand in die politische Ausrichtung einbringen, sondern dabei auch sehr wachsam sein.“

Denn dem Vernehmen nach sollen Stadtquartiere oder Stadtteile über das Instrument einer so genannten „Standortgemeinschaft“ auch energetisch aufgeforstet werden. Man kennt diese Struktur aus dem amerikanischen, wo sie „BID“ (business improvement district) genannt wird. Wenn auch die Initiative zu solchen Quartiersmaßnahmen von privater Seite aus gestartet werden soll, so muss doch entscheidend darauf geachtet werden, dass die öffentliche Hand in der Umsetzung dann nicht über die Hintertür verpflichtende energetische Sanierungsauflagen zulasten der privaten Hauseigentümer in diesem Standort mit einbringt. Denn die energetische Qualität der einzelnen Immobilie hat mit der Attraktivität des Standortes, um deren Verbesserung es geht, nichts zu tun, wie Verbandschef Dr. Horst betont.

Immerhin, in der Grundhaltung ist der jetzt eingeschlagene Weg zur energetischen Sanierung von Gebäuden richtig. Er sollte um die steuerliche Förderung durch Sonderabschreibungen ebenso für den behinderten- und altersgerechten Umbau vorhandenen Wohnraums erweitert werden. Denn die sich entwickelnde Altersstruktur unserer Bevölkerung macht es notwendig, sich beizeiten auf gewandelte Anforderungen an Lage, Beschaffenheit und Ausstattung zur Verfügung gestellten Wohnraums einzustellen, so Dr. Horst abschließend.