Familie vor dem Haus

Die Baumschutzsatzung kommt in Osnabrück (derzeit) doch nicht zurück

10.11.2015

(Bie) Der Osnabrücker Rat hat auf seiner Sitzung am 22.09.2015 mit rot-grüner Mehrheit die (Wieder-) Einführung der Baumschutzsatzung beschlossen. Umso überraschender ist jetzt die Entscheidung nach der gemeinsamen Haushaltsklausur von SPD und Grünen: Da das Geld für eine zusätzliche Stelle zur Umsetzung einer Baumschutzsatzung fehlt, wird auf den Erlass dieser Satzung zunächst verzichtet.

Haus und Grund Osnabrück hat sich stets gegen die (Wieder-) Einführung der Baumschutzsatzung ausgesprochen und Bedenken geäußert. So wird die Debatte um einen angemessenen Baumschutz in Osnabrück seit über 20 Jahren geführt. 1993 führte Rot-Grün eine Baumschutzsatzung ein, im Laufe der Zeit wurde sie in mehreren Stufen liberalisiert und letztlich 2002 von Schwarz-Gelb wieder abgeschafft.

Für die Abschaffung der Baumschutzsatzung haben sich auch die Osnabrücker Bürgervereine und Haus und Grund Osnabrück massiv eingesetzt. Seinerzeit überreichten Prof. Dr. Hans-Albrecht Dicke, damaliger Vorsitzender von Haus und Grund Osnabrück, und Wolfgang Schaper, aktueller Vorsitzender, mehr als 14.000 Unterschriften gegen die Baumschutzsatzung an den ehemaligen Oberbürgermeister der Stadt Osnabrück, Hans-Jürgen Fip. 14.000 Unterschriften sind eine deutliche Aussage. Haus und Grund Osnabrück erwartet, dass diese Sachlage bei der Entscheidung über die (Wieder-) Einführung der Baumschutzsatzung berücksichtigt wird.

Unstreitig produzieren Bäume den lebensnotwendigen Sauerstoff, dienen der Klimaverbesserung, sind Filter von Staub und Schadstoffen und sorgen für Luftfeuchtigkeit. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Lebewesen, beleben und gliedern das Stadtbild und dämpfen den Lärm.

Unstreitig ist es wichtig, dass Grün in der Stadt Osnabrück zu erhalten. Umstritten ist allerdings, ob ein wirksamer Baumschutz allein durch eine baumfreundliche Haltung der Bürgerschaft und Verwaltung entstehen kann oder ob für den Baumschutz eine Baumschutzsatzung vonnöten ist.

Ein wirksamer Baumschutz kann und muss ohne Baumschutzsatzung erfolgen. Das Grün in der Stadt besteht doch nicht wegen einer Baumschutzsatzung, sondern wurde durch freiwillige Entscheidungen der Bürger geschaffen. Und ohne Sachzwang entscheidet sich der Grundstückseigentümer nicht zur Entfernung des Grüns. Er wird auch ohne Baumschutzsatzung Bäume nur dort antasten, wo elementare Interessen – wie die sinnvolle Nutzung des Grundstücks – berührt werden.

Bereits jetzt sind in Osnabrück schon über 6.000 Bäume nach den derzeitigen Regelungen (Baugesetzbuch, Naturschutzgesetz) gesichert. Eine weiterführende Satzung für den Baumschutz läuft Gefahr, sich ins Gegenteil umzukehren: Die Reglementierungen einer Baumschutzsatzung greifen nämlich in das Eigentum des Grundstückseigentümers ein. Dieser Eingriff wird jedoch vom Grundstückseigentümer nicht gewünscht. Gerade der Grundstückseigentümer hat doch die Bäume angepflanzt und gepflegt – und soll jetzt durch die Baumschutzsatzung bevormundet werden?

Bei einer Baumschutzsatzung besteht auch die Gefahr, dass die Bäume kurz vor der sogenannten „Fällgrenze“ entfernt werden. Allein schon deshalb, um sich den verwaltungsrechtlichen Verfahren und Konsequenzen der Baumschutzsatzung zu entziehen. Damit schützt die Satzung das Grün nicht, sie vernichtet es!

Schließlich erfordert die Baumschutzsatzung personellen Aufwand und damit Personalkosten, die die Stadt Osnabrück, bedingt durch ihre Haushaltslage, nicht erbringen kann. Mit den Kosten, die der Stadt durch eine Baumschutzsatzung entstehen, könnten zig Bäume pro Jahr neu angepflanzt oder andere Aufgaben zum Wohle der Bürger gelöst werden.

Nach alledem ist die jetzt getroffene Entscheidung, von der (Wieder-) Einführung einer Baumschutzsatzung abzusehen, ausdrücklich zu begrüßen.