Familie vor dem Haus

Brennende Kerzen zu Weihnachten und Silvester

15.12.2015

Allzu sorgloser Umgang mit Kerzen auf Weihnachtsbäumen und Adventskränzen sowie zu Silvester ist gefährlich. Kerzen sollten niemals unbeaufsichtigt gelassen werden. Hierauf weist Rechtsanwalt Christian Biemann, Geschäftsführer von Haus und Grund Osnabrück hin.

In der Silvesternacht sollten sämtliche Fenster, Dachluken, Balkon- und Terrassentüren geschlossen werden. So könne verhindert werden, dass Feuerwerkskörper versehentlich in die Wohnung gelangen und gefährliche Brände verursachen. Weiterhin sollte darauf geachtet werden, dass sich keine brennbaren Gegenstände auf dem Balkon oder der Terrasse befinden. Werde ein Gebäude durch Brand oder durch Löschwasser beschädigt, so sei die Gebäudeversicherung oder die Haftpflichtversicherung des Verantwortlichen zuständig, sagt Biemann. Schäden am Haus- oder Wohnungsinventar ersetzt in der Regel die Hausratversicherung, wobei Schäden durch Feuer und auch durch Löschwasser eingeschlossen sind. Werde der Schaden durch einen Partygast verursacht, müsste die Haftpflichtversicherung des Gastes eingeschaltet werden. In diesem Zusammenhang weist der Geschäftsführer von Haus und Grund Osnabrück daraufhin, dass in Niedersachsen die Frist zum Einbau von Rauchwarnmeldern am 31. Dezember 2015 ablaufe. Rauchwarnmelder müssten in Schlaf- und Kinderzimmern sowie Fluren in der Wohnung eingebaut werden. Die Einbaukosten könne der Vermieter mit 11 % jährlich als Mieterhöhung pro Monat auf den Mieter abwälzen oder die Mietkosten für Rauchwarnmelder vom Mieter verlangen.