Familie vor dem Haus

Schreck nach dem Urlaub

05.08.2015

(ZV) Das ist eine Horror­vorstellung nach dem Urlaub: Man möchte endlich wieder in seine Wohnung und stellt fest, dass der Haus- oder Wohnungs­schlüssel nicht aufzufinden ist. In diesem Fall ist der Mieter verpflichtet, umgehend seinen Vermieter über den Verlust zu informieren. Darauf weist der Eigentümer­verband Haus & Grund Deutschland hin.

Wenn der Mieter den Verlust des Schlüssels zu verantworten hat, kann der Vermieter das Schloss auf Kosten des Mieters austauschen. Dies gilt auch, wenn Dritte einen Schlüssel verlieren, denen der Mieter diesen über­geben hat. Bei einer Schließ­anlage muss gegebenen­falls das komplette System ersetzt werden. Kann der Mieter ausschließen, dass verlorene Schlüssel missbraucht werden, muss das Schloss oder die Schließ­anlage nicht ausgetauscht werden.

Sollte der Vermieter ein Schloss oder eine Schließ­anlage austauschen, steht dem Mieter die gleiche Anzahl an Schlüsseln zu, die er zuvor für das ausge­wechselte Schloss hatte. Dies umfasst auch die auf eigene Kosten angefertigten Nachschlüssel.