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17.11.2015Was kann man tun, um sein Eigentum gegen Diebstahl zu sichern? Welche Versicherungen sind zum Schutz der Immobilie notwendig? Welche (Ver-) Sicherungspflichten haben Haus- und Grundeigentümer als Besitzer, welche als Vermieter? Angesichts steigender Zahlen bei Einbruchsdelikten und der Zunahme von Schäden, die durch Naturereignisse verursacht werden, stießen die beiden Fachvorträge auf der Herbstveranstaltung von Haus und Grund Osnabrück am 11. November 2015 im Niedersachsensaal der OsnabrückHalle auf reges Interesse.
Etwa 160 Teilnehmer hörten aufmerksam zu, als Polizist Ralf Haas über neue Sicherheitstechnik am und im Haus und über altbewährte Verhaltensregeln zum Schutz vor Diebstählen sprach. Viel zu oft böten Vergesslichkeit, Nachlässigkeit oder Bequemlichkeit den Dieben gute Gelegenheiten für ihre Einbruchsvorhaben. Als Beispiele nannte er gekippte Fenster oder Fenstertüren, leicht zugängliche Aufstiegshilfen (beispielsweise Leitern, die nach Gebrauch nicht ins Gebäude geholt oder gesichert wurden), offene Garagen, ungesicherte Kellerschächte und -fenster, nicht abgeschlossene, „zugezogene“ Türen. Schon beim Auskundschaften möglicher Einbruchsobjekte werde es den Tätern oft zu leicht gemacht: „Wenn der Briefkasten überquillt, die Jalousien längere Zeit unten sind und die Ansage auf dem Anrufbeantworter, ein Facebook-Eintrag oder eine Twitternachricht genaue Auskunft über die Urlaubsdauer der Bewohner gibt, haben Diebe leichtes Spiel“, so Haas.
Ein wirkungsvoller Schutz vor Einbrüchen ergebe sich hingegen aus der Kombination von richtigem Verhalten, sicherheitstechnischer Prävention und Nachbarschaftshilfe. Neben den oben genannten Verhaltensfehlern, schaffen auch die Gegebenheiten vor Ort Tatgelegenheiten. So würden Häuser, die durch Bepflanzungen schlecht einsehbar seien, gute Fluchtmöglichkeiten böten und schnell erreichbar seien, von Dieben bevorzugt. Eine kostenlose Beratung durch die Präventionsabteilung der Polizei könne Schwachstellen am und im Haus aufdecken. Einige könnten durch bestimmte Maßnahmen wie Heckenrückschnitt beseitigt werden, weitere seien durch Verhaltensänderungen zu beheben und schließlich gebe es eine Reihe technischer Einbruchschutzmöglichkeiten, wie Fenster mit RC 2 Standard (Rescue Class 2), die unter anderem mit Pilzkopfverriegelung ausgestattet seien, Verbundglasscheiben, Metallbügel zur Sicherung von Kellerfenstern, speziell verankerte Gitter über den Kellerschächten sowie sichere Türbeschläge und Zusatzverriegelungen für die Haus- beziehungsweise Wohnungstür oder zur Abschreckung Bewegungsmelder im Außenbereich. Auch Nachbarschaftshilfe sei ein wesentlicher Faktor, um Dieben das Handwerk zu vermiesen: „Wenn fremde Personen durch den Nachbargarten laufen, Taschenlampengeflacker zu sehen ist oder Personen in abgestellten Fahrzeugen längere Zeit das Leben auf der Straße beobachten, sollten Sie die Polizei benachrichtigen“, so Haas. Vor einer Reise sollten die Nachbarn informiert werden: „Sie können ja dann auch die Briefkästen leeren, Blumen gießen und die Jalousien bewegen.“ Zusätzlich könne man mit Zeitschaltuhren die Beleuchtung so einstellen, dass die Wohnung aussähe wie immer. Dies alles könne zur Verhinderung von Diebstählen beitragen. Wichtige Dokumente und sehr wertvolle Stücke solle man aber in einem Bankschließfach aufbewahren. Dazu gehöre auch eine Liste aller Wertgegenstände, die man besitze – unter anderem für die Versicherung.
Dies bestätigte auch die Versicherungsfachfrau, Ingrid Jordan-Berger, Geschäftsführerin der bundesweit tätigen GET Service GmbH aus Hamburg. Auch Sie verwies auf die gestiegene Zahl der Einbruchsdelikte und ging dabei von einer 35prozentigen Steigerung in den vergangenen fünf Jahren aus. Durchschnittlich verursache ein Einbruch eine Schadenssumme von 3500 Euro. „Bedenken Sie aber auch die Kosten für die Beseitigung der Schäden in der Wohnung. Vor allem, wenn Diebe nicht das Erwartete finden, neigen sie zum Vandalismus“, erklärte Jordan-Berger. Ihr Rat: Eine gute und vor allem an die Verhältnisse angemessene Hausratversicherung: „650-700 Euro pro Quadratmeter sind meist angemessen.“ Doch auch diese Versicherung zahle nur, wenn die Bewohner sich richtig verhielten – bei gekippten Fenstern könne es Einschränkungen geben: „Versichern Sie sich besser auch noch gegen Fahrlässigkeit“, so ihr Tipp.
Neben den Eigentumsdelikten habe auch die Zahl der Schäden durch Naturereignisse zugenommen: „Hier hilft die Elementarschaden-Versicherung“, erläuterte Jordan-Berger. Diese sei in der Regel schon für einen Aufschlag von 10-15 Prozent auf die Gebäudeversicherung zu bekommen. Schließlich verwies die Referentin noch auf einige spezielle Versicherungsfälle und Eigentümerpflichten. Die Verkehrssicherungspflicht der Haus- und Grundstückseigentümer führe immer wieder zu spektakulären Fällen, wie beim Abgang von Dachlawinen: „In diesem Fall ist der Besitzer in der Pflicht, diese beseitigen zu lassen und bis dahin das Grundstück beziehungsweise den Fußweg abzusperren und Warnhinweise anzubringen.“ Je nach Lage sei eine Immobilie durch eine Privathaftpflicht – wenn sie vom Eigentümer bewohnt wird – oder eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung versichert, die allerdings nicht für selbst verursachte Schäden an der Immobilie eintritt. Die Verantwortung für die Sicherheit beginne schon in der Bauphase und gelte für Gebäude und Gelände, hier helfe eine Bauherren-Haftpflichtversicherung. Wichtig sei es in jedem Fall, die Versicherung über alle Veränderungen bezüglich des Gebäudes oder Geländes zu informieren: „Wenn neben Ihrem Grundstück ein Supermarkt eröffnet, müssen Sie Ihre Versicherung in Kenntnis setzen, andernfalls droht der Verlust oder die Einschränkung des Versicherungsschutzes.“ Dies gelte beispielsweise auch für längere Leerstände, Baumaßnahmen oder Gebäudeerweiterungen.
Zum Schluss verwies Jordan-Berger noch auf einen neueren Trend bei Versicherungen: „Bei vielen älteren Immobilien gibt es einen Sanierungsstau. Solche Objekte werden von den Versicherern inzwischen genau unter die Lupe genommen. Bei Gebäuden, die in einem schlechten Zustand sind, werden Altverträge sogar gekündigt. Für die Besitzer ist es dann extrem schwierig eine neue Gebäudeversicherung abzuschließen.“