Familie vor dem Haus

Haus und Grund Osnabrück für bessere Steuerförderung beim Einbruchschutz

14.09.2016

Die Kriminalitätsrate bei Einbruchsdelikten nimmt dramatisch zu, die Aufklärungsquote dramatisch ab. Deshalb brauchen wir eine effektive Förderung von baulichen Maßnahmen zum Einbruchschutz, wie Haus und Grund Osnabrück unter Berufung auf zwei Entschließungsanträge der CDU und FDP-Fraktionen im Niedersächsischen Landtag an das Gremium betont. Dazu Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) Christian Biemann, Geschäftsführer von Haus und Grund Osnabrück: Das Land Niedersachsen muss sich in einer Bundesratsinitiative dafür einsetzen, dass nicht nur der vermietende Eigentümer Kosten für Einbruchschutzmaßnahmen steuerlich geltend machen kann, sondern in gleicher Weise auch der selbstnutzende Eigentümer. Bei vermietetem Wohneigentum können Kosten im Zusammenhang mit Einbruchschutzmaßnahmen von den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden, im selbstgenutzten Eigentum natürlich nicht. Denn dort gibt es derartige Einnahmen nicht.

Auch politisch ist dies ein zuträglicheres Signal, als die laut angedachten Pläne der Landesregierung, in neuen Bauvorhaben gesetzlich zu baulichen Maßnahmen zum Einbruchschutz zu verpflichten und damit die Baukosten wiederum zu verteuern, kritisiert Biemann.

Bislang können selbstnutzende Eigentümer nur die Arbeitskosten des Handwerkers, maximal in Höhe von 1.200 Euro steuerlich ansetzen. Der volle Kostenabzug ist ihnen also verwehrt. Selbst die Arbeitskosten können nicht mehr berücksichtigt werden, wenn der Eigentümer zum Beispiel KfW-Mittel oder andere öffentliche Fördermittel zum Ausbau von Einbruchschutzmaßnahmen in Anspruch nimmt, betont Biemann.