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03.08.2016(Bie) Die Länder Hessen und Niedersachsen wollen im kommenden September gemeinsam eine Bundesratsinitiative zur Reform der Grundsteuer starten. Dazu haben die beiden Länder nun einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bewertungsgesetzes sowie einen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes vorgelegt. Haus und Grund Osnabrück sieht die Reformpläne unter Berufung auf die zugesicherte Aufkommensneutralität für die Bürgerinnen und Bürger als „Mogelpackung“. Dazu Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) Christian Biemann, Geschäftsführer von Haus und Grund Osnabrück: In Niedersachsen sind bisher die Einheitswerte aus dem Jahre 1964 Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer. Ihr Alter wird aber schon seit jeher durch Steuermesszahlen und gemeindliche Hebesätze korrigiert und ständig aktualisiert, die angenommene Wertentwicklung sogar häufig überzeichnet. Die schon jetzt sehr hohen gemeindlichen Hebesätze werden ständig weiter nach oben getrieben. Sie bleiben nach den Reformvorschlägen als Berechnungsfaktor unangetastet! Gleiches gilt für die Steuermesszahl. Wenn jetzt noch aktuelle Bodenrichtwerte und aktuelle Sachwerte für die Bebauung angesetzt werden, dann liegt es auf der Hand, dass die These von der Aufkommensneutralität nicht mehr aufgeht. Vor allem: Die neue Bemessungsgrundlage (Bodenrichtwerte und Gebäudewerte) soll künftig ständig aktualisiert und – nach oben – fortgeschrieben werden. Dies betont der Gesetzesentwurf ausdrücklich als erklärtes Ziel der Grundsteuerreform.
Biemann weiter: „Im Endeffekt wird nicht die Bemessungsgrundlage modernisiert, sondern alle 3 Berechnungsfaktoren – Wertansatz der besteuerten Immobilien, Steuermesszahl und kommunaler Hebesatz – werden nach oben geschraubt! Und dann eine Aufkommensneutralität als Bürgerversprechen? Wenn überhaupt, für wie lange?“