Familie vor dem Haus

Klage gegen Mietpreisbremse eingereicht

15.03.2016

(ZV) Eine private Vermieterin hat gegen die Berliner Verordnung zur Umsetzung der Mietpreisbremse Klage eingereicht. Der Eigentümerverband Haus & Grund unterstützt diese Klage. „Wir halten die gesetzliche Regelung des Bundes zur Mietpreisbremse ebenso für rechtswidrig wie auch die in Berlin erfolgte Umsetzung. Wir begrüßen die nun anstehende gerichtliche Klärung und hoffen, dass diese insgesamt schädliche Regelung letztlich gekippt wird“, erläuterte Haus & Grund Hauptgeschäftsführer Kai Warnecke heute in Berlin.

Nach Auffassung von Haus & Grund wirkt die Mietpreisbremse aus den folgenden Gründen dem Ziel entgegen, in angespannten Wohnungsmärkten für ausreichend Wohnraum zu fairen Preisen zu sorgen:

  • Die Mietpreisbremse schützt nicht Mieter, sondern finanzstarke Wohnungssuchende, die sich künftig mehr Wohnraum zu geringeren Mieten leisten können.
  • Beliebte Stadtteile werden durch die Mietbegrenzung noch attraktiver. Die Gentrifizierung wird beschleunigt.
  • Mit der Mietpreisbremse kann die Wirtschaftlichkeit der Wohnraumvermietung nicht mehr sichergestellt werden. Private Vermieter werden sich vom Markt zurückziehen. Der Staat wird diese Lücke nicht schließen können.