Familie vor dem Haus

NBank bietet WEG Landesbürgschaft

04.04.2016

NBank-Bürgschaft löst Modernisierungsstau bei Wohnungseigentümergemeinschaften

In den Wohneinheiten der Niedersächsischen Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) herrscht seit langen Jahren ein erheblicher Renovierungsstau. Vielfach reicht zum einen die jeweilige Instandhaltungsrücklage nicht aus, um umfangreiche Renovierungsmaßnahmen durchzuführen. Zum anderen hatten die WEG in der Vergangenheit häufig keine Chance, von Banken für die Renovierungsarbeiten notwendige Darlehen zu erhalten. Das Ausfallrisiko eines solchen Darlehens wird oftmals als zu hoch bewertet. Nunmehr können WEG von der „Landesbürgschaft WEG“ profitieren, die für altersgerechte und energetische Modernisierungen genutzt werden kann. Die Ausfallbürgschaft wird von der Investitions- und Förderbank des Landes (NBank) in Höhe bis zu 80 Prozent des Darlehensbetrages von maximal 25.000 Euro je Wohneinheit für etwaige Kreditrisiken übernommen.

„Die Übernahme des Ausfallrisikos versetzt die Hausbank der WEG in die Lage, das Darlehen zu einem marktüblichen Zinssatz zu vergeben. Seit langem notwendige Modernisierungen können endlich durchgeführt werden“, sagt Michael Kiesewetter, Vorstandsvorsitzender der NBank.

Im Bestand der 677.000 WEG-Wohneinheiten in Niedersachsen finden sich häufig typische Mehrfamilienhäuser der Baujahre 1969 bis 1978, die gegenwärtig den größten Sanierungsbedarf aufweisen. Einen Kredit für die energetische Sanierung oder den altersgerechten Umbau dieser Gebäude aufzunehmen, fiel WEG in der Vergangenheit schwer. Die Hausbanken verlangten höhere Zinssätze, um etwaige Risiken und zusätzliche Aufwände bei der Finanzierung darstellen zu können. Die „Landesbürgschaft WEG“ nimmt das Risiko nunmehr im Wesentlichen ab. Sie sorgt damit für einen Zinssatz, der die Aufnahme von Fremdkapital zur Finanzierung notwendiger Modernisierungsinvestitionen attraktiv macht. Durch die Bürgschaft werden Erstrangkonditionen erzielt.

Der Investitionsbedarf für die WEG liegt nach einer Auswertung der NBank in der Regel bei unter 20.000 Euro je Wohneinheit. Damit ist eine Finanzierung mithilfe der WEG-Bürgschaft ausreichend abgesichert, um notwendige Modernisierungsmaßnahmen zu begleiten. Einer dinglichen Absicherung im Grundbuch bedarf es nicht. Ein weiterer Vorteil liegt in der Chance, die einzelnen Investitionsmaßnahmen direkt aufeinander abzustimmen. In eine energiesparende Heizung wird dann zum Beispiel mit einer parallel ablaufenden Fassadendämmung investiert. Der Effekt ist bei dieser Art von Sanierung natürlich größer und unmittelbarer, als wenn die Investitionen nur nacheinander erfolgen könnten.

Beantragt wird die „Landesbürgschaft WEG“ direkt bei der NBank vom Verwalter der WEG gemeinsam mit der finanzierenden Hausbank. Das zu verbürgende Darlehen muss mindestens 5.000 Euro betragen. Der Antrag ist spätestens vor Abschluss der Modernisierung zu stellen. „Wohnungseigentümergemeinschaften sollten die Möglichkeiten der „Landesbürgschaft WEG“ umgehend nutzen“, empfiehlt Kiesewetter, denn: „Der Energieverbrauch sinkt und Qualität und Wert der Wohnung steigen.“

Zur möglichen Förderung konkreter Projekte berät André Sander, Team Mietwohnungsbau (E-Mail: andre.sander@nbank.de; Telefon: 0511/30031- 672).