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10.02.2016(ZV) „Bundesjustizminister Heiko Maas will private Vermieter dafür büßen lassen, dass sie in laufenden Mietverhältnissen selten oder gar nicht die Miete erhöhen.“ So kommentiert der Hauptgeschäftsführer von Haus & Grund Deutschland, Kai Warnecke, Pläne des Ministers, den Bezugszeitraum der ortsüblichen Vergleichsmiete im Mietspiegel von vier auf zehn Jahre auszuweiten. In dem Grundlinienpapier des Justizministers für weitere Mietrechtsreformen heißt es zu dem Thema Mietspiegelerstellung, dass zu wenige Daten über Mieten vorliegen, weil viele Mietverträge länger als vier Jahre bestehen und deren Miete in dieser Zeit nicht angepasst wurde.
„Der Befund ist korrekt. Repräsentative Befragungen privater Vermieter ergeben sogar, dass knapp 30 Prozent die Miete ausschließlich bei einem Mieterwechsel erhöhen“, erläutert Warnecke. Dieses soziale Verhalten privater Vermieter dürfe nicht zum Anlass genommen werden, die ortsübliche Vergleichsmiete im Mietspiegel künstlich klein zu rechnen. Gerade das wäre bei einer Ausweitung des Betrachtungszeitraums von vier auf zehn Jahre der Fall. „Mietsteigerungen müssen auch künftig zulässig und möglich sein, wenn das Wohnungsangebot steigen und die Qualität der Wohnungen mit der Zeit gehen soll. Mietspiegel waren bisher ein befriedendes Element für die Mietparteien. Der Justizminister sollte diese Funktion nicht aufs Spiel setzen“, gibt Warnecke zu bedenken.