Familie vor dem Haus

Sollen private Vermieter für soziales Verhalten büßen?

10.02.2016

(ZV) „Bundesjustizminister Heiko Maas will private Vermieter dafür büßen lassen, dass sie in laufenden Miet­verhältnissen selten oder gar nicht die Miete erhöhen.“ So kommentiert der Hauptgeschäfts­führer von Haus & Grund Deutschland, Kai Warnecke, Pläne des Ministers, den Bezugs­zeitraum der ortsüb­lichen Vergleichs­miete im Miet­spiegel von vier auf zehn Jahre auszu­weiten. In dem Grund­linien­papier des Justiz­ministers für weitere Miet­rechts­reformen heißt es zu dem Thema Miet­spiegel­erstellung, dass zu wenige Daten über Mieten vorliegen, weil viele Miet­verträge länger als vier Jahre bestehen und deren Miete in dieser Zeit nicht angepasst wurde.

„Der Befund ist korrekt. Reprä­sen­tative Befragungen privater Vermieter ergeben sogar, dass knapp 30 Prozent die Miete ausschließ­lich bei einem Mieter­wechsel erhöhen“, erläutert Warnecke. Dieses soziale Verhalten privater Vermieter dürfe nicht zum Anlass genommen werden, die ortsüb­liche Vergleichs­miete im Miet­spiegel künst­lich klein zu rechnen. Gerade das wäre bei einer Auswei­tung des Betrach­tungs­zeit­raums von vier auf zehn Jahre der Fall. „Miet­stei­ge­rungen müssen auch künftig zulässig und möglich sein, wenn das Wohnungs­angebot steigen und die Qualität der Wohnungen mit der Zeit gehen soll. Miet­spiegel waren bisher ein befrie­dendes Element für die Miet­parteien. Der Justiz­minister sollte diese Funktion nicht aufs Spiel setzen“, gibt Warnecke zu bedenken.