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09.03.2017(ZV) „In den Innenstädten soll es nach dem Willen der Großen Koalition spürbar lauter werden dürfen.“ Mit diesen Worten kritisierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke ein Gesetzesvorhaben zum Städtebaurecht, das der Bundestag heute beschließen will. „Baulücken zu schließen und innerstädtische Brachflächen zu nutzen, um Wohnraum zu schaffen, ist ein vernünftiges Ziel. Aber dafür die zulässigen Lärmhöchstgrenzen deutlich nach oben zu setzen, ist unnötig und schadet der Gesundheit der dort wohnenden Menschen“, stellte Warnecke fest. Zudem werde mit dem Gesetz die Verantwortung für zusätzlichen Schallschutz nicht den Lärmverursachern auferlegt, sondern den Eigentümern der umliegenden Wohngebäude. Dies werde das Wohnen in der Innenstadt extrem verteuern und dazu beitragen, dass Wohneigentum und Miete in der Innenstadt gleichermaßen an Attraktivität einbüßen. „Bezahlbares Wohnen sieht anders aus“, betonte der Verbandschef.
Auf Unverständnis stößt bei Haus & Grund eine weitere im Gesetz vorgesehene Neuerung: Künftig sollen Gemeinden Wohngebiete im Außenbereich ohne frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, ohne Umweltprüfung und ohne Ausgleichspflichten ausweisen dürfen. „Damit konterkariert die große Koalition ihre eigenen Ziele, nämlich die Innenentwicklung zu stärken sowie Flächenverbrauch auf der grünen Wiese zu mindern“, rügte Warnecke. Neue Wohngebiete am Stadtrand sollten nach Auffassung von Haus & Grund nur dort entstehen, wo nachweislich ansonsten kein ausreichender Wohnraum geschaffen werden kann. Nur so könne die Gefahr von Zersiedelung und Leerstand in Innenstädten begrenzt werden.