Familie vor dem Haus

Informationen über Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

31.03.2017

Ausgesprochen zufrieden konnte Haus und Grund Osnabrück bei der Jahreshauptversammlung am 22. März 2017 vor über 160 Besuchern auf das vergangene Geschäftsjahr zurückblicken: Eine Steigerung der Mitgliederzahlen um 55, die kontinuierlich positive Entwicklung der HWG Osnabrück GmbH und ein überaus positives Wirtschaftsergebnis, präsentiert von Schatzmeister Werner Viere, bilden eine stabile Basis für die Aktivitäten des Vereins. Dazu zählten in 2016 unter anderem die Teilnahme an Bundes- und Landestreffen des Verbandes, die Herbstveranstaltung mit einem Vortrag des niedersächsischen Verbandsvorsitzenden, Dr. Hans Reinold Horst zum Thema Mietpreisbremse, Präsenz bei der regionalen Immobilienmesse der Sparkasse und vor allem das kontinuierliche Engagement für die Interessen der Haus- und Grundeigentümer, das sich zum Beispiel auch in der Öffentlichkeitsarbeit von Geschäftsführer Christian Bieman bezüglich der Einführung der Mietpreisbremse widerspiegelte. Besonders glücklich zeigte sich der Vorsitzende Wolfgang Schaper über den Erwerb eines Gebäudes, in das Haus und Grund Osnabrück 2018 umziehen wird, da die bisherigen Räumlichkeiten nicht mehr ausreichen: „Wir haben das gefunden, was wir immer gesucht haben!“ Die neue Geschäftsstelle biete neben ausreichend Platz für Mitarbeiter und Besucher auch 28 eigene Parkplätze, einen Aufzug und gute Verkehrsanbindungen in zentraler Lage.

In seinem Jahresbericht ging Geschäftsführer Christian Biemann – „ein letztes Mal“, wie er betonte – auf das Thema Mietpreisbremse ein. Auch die neusten Zahlen zeigten, dass vor allem die Nebenkosten die Ausgaben der Mieter in die Höhe trieben und dass die Mietpreisbremse, wo sie Anwendung findet, nicht zu einer Entlastung des Wohnungsmarktes beitrage. Diese könne nur durch die Schaffung neuen Wohnraums, beispielsweise durch verstärkten sozialen Wohnungsbau, geschaffen werden: „Die Mietpreisbremse ist ein politisches Placebo auf Kosten der Eigentümer“, fasste Biemann seine Einschätzung zusammen. Sie verletzte das Eigentumsrecht. Deshalb unterstütze Haus & Grund einzelne Eigentümer auf ihren langen Rechtswegen zum höchsten deutschen Gericht: „Wir wollen wissen, ob die Mietpreisbremse mit dem Grundgesetz vereinbar ist – im Interesse aller Eigentümer.“ Was die Mietpreisbremse für den Eigentümer in der Praxis bedeutet, fasste Biemann anschließend in zehn Tipps zur Mietpreisbremse zusammen.

Die Zufriedenheit der Mitglieder mit der Arbeit des Vorstands von Haus und Grund Osnabrück spiegelte sich in den anschließenden Wahlen wider: Sowohl Vorstandsmitglied Annegret Gutendorf, als auch der stellvertretende Vorsitzende Ingo Wobbe wurden einstimmig wiedergewählt, auch die Rechnungsprüfer wurden im Amt bestätigt.

Zum Abschluss der Veranstaltung widmete Rechtsanwalt und Notar Wolfgang Schaper einem Themenkomplex seine Aufmerksamkeit, der für viele Menschen eine immer größere Bedeutung erlangt: Vorsorge durch Ausfertigung einer Vollmacht. Klar, knapp und mit dem Blick des Praktikers erläuterte Schaper die wichtigsten Aspekte, die bei der Ausfertigung der jeweiligen Vollmacht – Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung – zu beachten sind. So begann er mit der Frage, ob eine notarielle Ausfertigung notwendig sei: „Gesetzlich vorgeschrieben ist sie nicht, aber sie hat Vorteile.“ So sei ein Notar verpflichtet, die Geschäftsfähigkeit des Unterzeichnenden einwandfrei festzustellen. Diese könne dann später nicht in Frage gestellt werden.

Bevor Schaper die Inhalte der unterschiedlichen Vollmachten erklärte, wies er auf die folgenschwere Bedeutung der Entscheidung hin: „Überlegen Sie gut, wem Sie Ihr Vertrauen schenken.“ Eine Generalvollmacht berechtige den Bevollmächtigen alle Vermögensangelegenheiten und persönlichen Angelegenheiten zu regeln: „Achten Sie darauf, dass dabei Grundstücksgeschäfte ausdrücklich ein- oder ausgeschlossen werden“, so Schaper mit Blick auf die versammelten Haus- und Grundbesitzer. Neben einer Generalvollmacht könnten auch einzelne Vollmachten, beispielsweise für Bankgeschäfte, ausgefertigt werden, so dass der Alltag reibungslos geregelt werden könne, während beispielsweise für Grundstücksangelegenheiten mehrere Bevollmächtigte eingesetzt werden könnten, um Missbrauch zu vermeiden. Ansonsten könne die Einsetzung mehrerer Bevollmächtigter eher zu Komplikationen führen, beispielsweise bei Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht: „Wenn sich die Bevollmächtigten uneins sind, ist das für alle Beteiligten sehr schlecht.“ Bei einer Betreuungsverfügung besteht die Möglichkeit, punktuell eine Betreuung zu leisten, wo sie angebracht und notwendig ist. Eine Vorsorgevollmacht berechtigt den Bevollmächtigten hingegen dazu, über persönliche Angelegenheiten und die Gesundheitsfürsorge zu entscheiden und beinhalte auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht sowie freiheitseinschränkende Maßnahmen: „Das gilt beispielsweise auch für Krankenhäuser oder Pflegeeinrichtungen“, stellte Schaper klar. Die Patientenverfügung regle Fragen, die das Sterben des Patienten betreffen. „Hier ist es besonders wichtig, ein aktuelles Formular auszufüllen“, mahnte der Notar. Denn nur dieses berücksichtige eine umfassende Auflistung der Behandlungsformen, wie beispielsweise künstliche Ernährung, Schmerzbehandlung oder Beatmung und werde von den behandelnden Ärzten anerkannt. Nur mit Hilfe einer solchen Verfügung könne man im Ernstfall dem Willen des Patienten oder der Patientin wirklich gerecht werden. Zum Abschluss wurde Schaper noch einmal formell: „Es ist möglich, gegen geringes Entgelt die Vollmachten im Zentralen Register der Bundesnotarkammer zu hinterlegen. Achten Sie aber darauf, diese bei Widerruf auch wieder entfernen zu lassen. Es gilt immer: Nur wer die Ausfertigung in der Hand hat, kann handeln.“