Familie vor dem Haus

Klammheimliche Enteignung durch Einbruchschutz?

03.02.2017

Die gestern im Landtag vorbereitete Bundesratsinitiative des Landes Niedersachsens mit dem Ziel, dem Wohnungsmieter gegen den Vermieter einen Anspruch auf Duldung baulicher Eingriffe zur Verstärkung des technischen Einbruchschutzes zu geben, stößt auf Kritik der privaten Haus- und Grundeigentümer.

Das ist eine klammheimliche Enteignung, schimpft Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) Christian Biemann, Geschäftsführer von Haus und Grund Osnabrück: „Einbruchschutz liegt im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger, ganz vorne auch der Immobilieneigentümer und Vermieter. Nur den Mieter herauszuheben, erscheint politisch verfehlt. Und: Nur den Vermieter ohne jede Kontrollmöglichkeit zur Duldung baulicher Eingriffe in sein Haus zu zwingen, ohne darauf abzustellen, dass dies durch Fachleute zu erfolgen hat und dass der Mieter für produzierte Baumängel und Bauschäden haftbar zu machen ist, schlägt dem Fass den Boden aus.“ Die unstrittig notwendige Intensivierung eines Einbruchschutzes sollte aber den Vermieter im Hinblick auf seine Immobilie nicht noch rechtloser machen und bauliche Eingriffe nach Gutdünken Dritter ermöglichen, so Biemann weiter. Zudem führt die Abwicklung des beendeten Mietverhältnisses dann wieder zum Streit darüber, wer wieviel für die Maßnahmen zu bezahlen hat.

Haus und Grund Osnabrück fordert stattdessen: Nötig ist eine Bundesratsinitiative, die die ausdrückliche Anerkennung von Einbruchschutzmaßnahmen durch den Vermieter als Modernisierungsmaßnahme sowie eine begleitende Verbesserung ihrer steuerlichen Förderung zum Ziel hat. Dann können Mieter und Vermieter Hand in Hand zur Bewältigung einer gesellschaftlichen Mammutaufgabe arbeiten, deren Lösung eigentlich der Staat als Inhaber des Gewaltmonopols obliegt.