Familie vor dem Haus

Straßenausbaubeiträge endlos

06.03.2017

Beiträge für die erstmalige Herstellung oder für die Grunderneuerung von Straßen können Gemeinden bald nicht nur nach entsprechenden Baumaßnahmen von den betroffenen Straßenanliegern erheben, sondern schon im Vorfeld durch wiederkehrende Beiträge, zu denen nicht nur die Anlieger der Straße, sondern alle Hauseigentümer verpflichtet werden können. Der Niedersächsische Landtag beschloss am 1. März 2017 einen entsprechenden Gesetzesentwurf, mit dem wiederkehrende Straßenausbaubeiträge auch im Ansparmodell eingeführt werden sollen. Dazu Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) Christian Biemann, Geschäftsführer von Haus und Grund Osnabrück: „Damit wird es den Kommunen jetzt erlaubt sein, zusammenhängende Gebiete zu definieren, für die dann alle Hauseigentümer in diesem Gebiet und nicht nur die direkten Anwohner der fraglichen Straße wiederkehrende Beiträge im Ansparmodell zahlen müssen. Ökonomisch betrachtet sehen wir darin einen zusätzliche Steuer, die allerdings zweckgebunden ist.“

Zu bedenken sei aber, dass der Bezug zwischen Geldzahlung und konkretem Bauprojekt undurchsichtiger wird, kritisiert Biemann. Denn es wird keine direkten Bezugsprojekte mehr geben. Außerdem wird es schwieriger, zwischen einer Grunderneuerung und einer Instandhaltungsmaßnahme zu differenzieren. Dies sei für betroffene Eigentümer besonders misslich, so Biemann. Denn Straßenausbaubeiträge dürfen nur für den Fall erhoben werden, dass eine Straße erstmalig hergestellt oder grunderneuert wird. Die laufende Instandhaltung ist dagegen wirtschaftlich und rechtlich Sache der Gemeinde. Dennoch wird immer wieder von den Gemeinden versucht, Instandhaltungsmaßnahmen abzurechnen und deren Kostenlast auf die betroffenen Eigentümer als Straßenanlieger abzuwälzen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich Gemeinden damit neben der Grundsteuer ein weiteres lukratives Finanzierungsinstrument für ihre kommunalen Haushaltslagen schaffen, befürchtet Biemann.