Familie vor dem Haus

Neue Energieausweise?

11.01.2018

Alte Energieausweise für Gebäude müssen jetzt unter Umständen ersetzt werden. Dies berichtet Haus und Grund Osnabrück. Dazu Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) Christian Biemann, Geschäftsführer von Haus und Grund Osnabrück: Seit 2007 gibt es die Pflicht, Energieausweise für Gebäude auszustellen. Sowohl der Bedarfsausweis, der auf den bautechnischen Energiebedarf zur Beurteilung der energetischen Gebäudequalität abstellt, als auch der Verbrauchsausweis, der sich dafür nur an den bisherigen Energieverbräuchen orientiert, wurden damals für zehn Jahre ausgestellt. Deshalb sind Energieausweise aus dem Jahre 2007 jetzt zu ersetzen. Denn sie verloren am 31. Dezember 2017 ihre Gültigkeit. Bei Vermietung oder Verkauf muss der Gebäudeeigentümer aber einen wirksamen und gültigen Energieausweis unaufgefordert seinem Verhandlungspartner vorlegen, kommentiert Biemann.

Und weiter: Neue Energieausweise werden also immer dann erforderlich, wenn ein Gebäude verkauft, vermietet oder verpachtet werden soll. Auf energetische Kennwerte muss bereits in Immobilienanzeigen hingewiesen werden (BGH, Urteil vom 5.10.2017 – I ZR 229/16, I ZR 232/16 und I ZR 4/17).

Biemann empfiehlt deshalb, den Energieausweis so zeitnah wie möglich neu erstellen zu lassen. Denn der Gesetzgeber plant mit dem Gebäudeenergie-Gesetz (GEG), den energetischen Standard von Gebäuden schärfer zu bewerten. Deshalb muss damit gerechnet werden, dass Energieausweise nach diesem neuen Recht eine schlechtere energetische Gebäudequalität ausweisen, wenn es erst einmal Gesetz geworden ist.