Familie vor dem Haus

Sommertheater

07.08.2018

Die Vermietung von Wohnraum an Feriengäste darf nicht als Zweckentfremdung geächtet und bestraft werden. Darauf macht jetzt Haus und Grund Osnabrück unter Bezug auf den Entwurf eines „Wohnraumschutzgesetzes“ aufmerksam, den die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in den Landtag eingebracht hat. Am 13. August soll darüber debattiert werden. Vorgesehen ist unter anderem, die Vermietung an Feriengäste möglichst einzudämmen, um so in den Urlaubsregionen einheimischen Mietern mehr Wohnungen anbieten zu können. Dazu Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) Christian Biemann, Geschäftsführer von Haus und Grund Osnabrück: Auch Touristen „wohnen“ und müssen dies auch tun. Wie sonst sollten sie sich denn in Urlaubsregionen aufhalten? Sollen sie etwa unter der Brücke im Freien schlafen? Oder stellen sich die Grünen ein Land von Campern mit Wohnwagen und Zelt vor? Wenn aber Wohnraum im Rahmen einer Ferienvermietung zum Wohnen genutzt wird, wo liegt dann seine Zweckentfremdung?

Biemann weiter: An boomenden Urlaubsregionen hängen nicht nur die Touristenindustrie, sondern alle Geschäftszweige, vor allen Dingen der Staat selbst als Steuerfiskus. Ohne Touristen boomt aber nichts mehr. Und vor allem: Immobilieneigentum gibt dem Eigentümer zunächst einmal, selbst in den Grundrechten unserer Verfassung verbrieft, die freie Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis. Wieso sollte er jetzt wieder an eine politische Kandare genommen werden?

Deshalb: Für Ferienvermietungen geeignete, geplante, errichtete und bislang genutzte Räumlichkeiten müssen zumindest von einem diskutierten Zweckentfremdungsverbot ausgenommen bleiben, wenn man denn entgegen unserer Auffassung überhaupt eine Zweckentfremdung diskutieren will.
Eigenen Verlautbarungen zufolge wollen die Grünen mit ihrem Gesetzesentwurf der großen Koalition ohnehin nur Druck machen. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass sie auf Kosten der Immobilieneigentümer das mediale Sommerloch füllen wollen, so Biemann abschließend.