Familie vor dem Haus

Zuschüsse für Vermieter

08.05.2018

(Pressemitteilung Stadt Osnabrück) Die Stadt Osnabrück vergibt Zuschüsse an Vermieter, die Wohnraum langfristig günstig anbieten. Mit der Richtlinie zum Ankauf von Belegungsbindungen sollen Mieter, die sich keine angemessenen Wohnungen leisten können, bessere Chancen bekommen. Das können beispielsweise Haushalte mit Kindern, Menschen mit Behinderung oder Senioren sein, wenn sie ein geringes Einkommen und damit Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben. Bei einem Ehepaar mit zwei Kindern wäre das beispielsweise bis zu einem Bruttoeinkommen von rund 50.000 Euro jährlich der Fall.

Wenn Anbieter bereit sind, eine freie Wohnung in den nächsten zehn Jahren für nicht mehr als 5,60 Euro Kaltmiete pro Quadratmeter an diese Haushalte zu vermieten, gibt die Stadt Osnabrück einen Zuschuss, der die Mieteinnahme auf 7,23 Euro pro Quadratmeter aufstockt. Dabei werden von der Stadt keine bestimmten Mieter zugewiesen. Die Wohnungen können wie üblich lediglich mit der Bedingung angeboten werden, dass die Mieter über einen Wohnberechtigungsschein verfügen müssen. Zum Einzug wird dieser dann als Bestätigung an die Stadt geschickt.

Das Programm zum Ankauf von Belegungsbindungen ist Teil des vom Rat beschlossenen Zehn-Punkte-Handlungsprogramms „Bezahlbarer Wohnraum“. Es soll Wohnungen, bei denen eine Sozialbindung ausläuft, oder auch Wohnraum, der bisher nicht gebunden war, für einkommensschwächere Haushalte sichern.

Zu einer Laufzeit von zehn Jahren verpflichten sich die Vermieter zu Beginn. Die Gewährung des Zuschusses erfolgt in zwei Schritten: Zuerst werden ein Grundförderbetrag und die Zusatzförderung für die ersten fünf Jahre des Bindungszeitraumes ausgezahlt. Ab dem sechsten Jahr kommt die Zusatzförderung für die letzten fünf Jahre hinzu. Zieht ein Mieter innerhalb der zehn Jahre aus, müssen die Nachmieter ebenfalls wieder über einen Wohnberechtigungsschein
verfügen.

Weitere Informationen, die Richtlinie und Antragsunterlagen gibt es auf der städtischen Internetseite unter www.osnabrueck.de/wohnbaufoerderung und in der Wohnraumförderstelle unter der bei Reinhard Theurich, Fachbereich Städtebau, Hasemauer 1, Zimmer 216, 49074 Osnabrück, Rufnummer 0541 323-2410, E-Mail theurich@osnabrueck.de.