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11.09.2019Im Debakel um die zukünftige Regelung der Grundsteuer geht Niedersachsen möglicherweise eigene Wege, um der Forderung des Bundesverfassungsgerichts nach einer gesetzlichen Neuregelung bis zum 31. Dezember 2019 nachzukommen. Das Gericht hatte im April 2018 die bislang geltenden Grundsteuervorschriften als verfassungswidrig geächtet. Abseits von den bundespolitischen Vorstellungen plädiert Niedersachsens Finanzminister Reinhold Hilbers jetzt für ein wertunabhängiges Flächenmodell mit einem Ausgleichsfaktor, der die Lage des Grundstücks berücksichtigt. Darauf weist Haus und Grund Osnabrück hin.
Dazu Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) Christian Biemann, Geschäftsführer von Haus und Grund Osnabrück: Haus & Grund fordert seit vielen Jahren innerhalb der Grundsteuerreform dieses wertunabhängige Modell. Denn es ist unbürokratisch, mit möglichst wenig Aufwand und Kosten in der Umsetzung verbunden und vor allem gerecht. Mit seiner Abkehr von den Vorstellungen Bundesfinanzministers Scholz nach einem sehr schwerfälligen und aufwändigen Wertmodell geht Hilbers in die richtige Richtung. Nun muss er nur noch ankommen. Entweder kann er sich über den Bundesrat auf Bundesebene durchsetzen und dieses Modell schon in das Grundsteuergesetz selbst hineinschreiben, oder aber über eine darin enthaltene Öffnungsklausel zugunsten einer eigenen Länderregelung in Niedersachsen umsetzen. Haus und Grund Osnabrück begrüßt dies.
Nachdrücklich zu warnen ist dagegen vor einer politisch diskutierten Abschaffung der Umlagefähigkeit der Grundsteuer über die Betriebskosten. Dann würden allein die Vermieter belastet. Die so dringend notwendigen und politisch geforderten Investitionen in den Wohnungsmarkt zur Schaffung günstigen bezahlbaren, barrierearmen und energetisch optimierten Wohnraums auch mit digitaler Infrastruktur würden so noch stärker blockiert. Modernisierungsprojekte würden gefährdet, betont Biemann.