Familie vor dem Haus

Fauler Kompromiss bei Straßenausbaubeiträgen

14.05.2019

Der Niedersächsische Landtag konnte sich trotz umfangreicher Bemühungen auf Orts- und Landesebene nicht dazu durchringen, die Straßenausbaubeiträge – wie von Haus & Grund gefordert – ersatzlos abzuschaffen. Um den großen Protesten gegenüber dem Straßenausbaubeitrag Rechnung zu tragen, hat die große Koalition auf Landesebene einen (faulen) Kompromiss erarbeitet, der Grundlage neuer Vorschriften im Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz werden soll und der in der Sache absolut nicht weiterhilft, sondern eher verschlimmert: Dies berichtet heute Haus und Grund Osnabrück unter Bezug auf einen neuen Gesetzesentwurf zur Regelung der Straßenausbaubeiträge in Niedersachsen, der jetzt in die Verbändeanhörung gehen soll. Ein Skandal: Die Verbände der Wohnungswirtschaft einschließlich des Bundes der Steuerzahler sind bislang nicht einmal eingeladen, sondern dürfen nur schriftlich Stellung beziehen.

Zu den wesentlichen Punkten des Entwurfs sagt Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) Christian Biemann, Geschäftsführer von Haus und Grund Osnabrück:

• Straßenausbaubeiträge sollen bis zu einem Zeitraum von 20 Jahren in Raten bezahlt werden dürfen. Damit wird eine Übertragung auf die Erben möglich, die sich sicherlich für dieses „Geschenk“ bedanken werden.

• Der bisherige unverhältnismäßig hohe Stundungs- und Aussetzungszins von 6 % soll auf 3 % halbiert und an den Basiszinssatz (derzeit -0,88 %) angebunden werden (dann aktuell 2,12 %). Das ist immer noch mehr als marktüblich. Unabhängig von der Höhe dieses Zinses wird damit die Belastung in jedem Fall höher. Denn ein Verbot des Zinseszinses gibt es im Kommunalabgabengesetz nicht. Vor allen Dingen kann dieses Modell binnen eines Zeitraums von 20 Jahren auch bedeuten, dass Zinssätze über 6 % angesetzt werden, kommentiert Biemann.

• Haben Kommunen nicht nachgewiesen, dass sie die Straße in den vergangenen 25 Jahren ordnungsgemäß in Schuss gehalten haben und werden jetzt Straßenausbaubeiträge fällig, die auch Instandhaltungs- und Instandsetzungsanteile beinhalten, so sollen für den Instandhaltungsanteil keine Beiträge genommen werden dürfen. Dazu Biemann: Das ist immerhin ein kleiner Lichtblick, aber: Auch diese Regelung ist streitanfällig. Denn es wird immer zu klären sein, wie hoch der Instandhaltungsanteil, der abgezogen wird, zu bemessen ist.

Aus all diesen Gründen fordert Haus und Grund Osnabrück weiter kompromisslos die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge sowohl im geltenden einmaligen Heranziehungsmodell wie auch im Ansparmodell (§§ 6, 6b Nds. KAG). Denn Straßenausbaubeiträge sind und bleiben ungerecht, weil sie nur eine Bevölkerungsgruppe, die Immobilieneigentümer, belasten. Die Straßen werden aber von allen Bürgerinnen und Bürgern benutzt. Oft genug sind sie auch ruinös, denn durch ihre Höhe wird der Eigentümer zum Verkauf oder zur hohen Belastung seines Grundstücks gezwungen. Vor allem tauchen immer wieder Missbrauchsfälle auf, in denen eine vernachlässigte Instandhaltungspflicht der Kommunen dann hinterher wirtschaftlich auf die privaten Eigentümer abgewälzt wird. Und schließlich: Mit Ihnen werden öffentliche Aufgaben, die ohnehin schon durch Abgaben, Gebühren, Beiträge und Steuern von Bürgerinnen und Bürgern finanziert werden, doppelt privat in Rechnung gestellt.