Familie vor dem Haus

Amtsgericht und Landgericht Hannover erklären Mietpreisbremse in Niedersachsen für ungültig

15.07.2020

Niedersachsen muss die Mietpreisbremse nachbessern und neu verabschieden. Und das drei Jahre nach Inkrafttreten. Die Mietpreisbremse galt in Niedersachsen seit Dezember 2016 in 19 Städten und Gemeinden.

Das Landgericht Hannover hat heute im Berufungsverfahren (7 S 7/20) das Urteil des Amtsgerichts Hannover vom 19.12.2019 (514 C 7045/19) bestätigt und die niedersächsische Mietpreisbremse aus formellen Gründen für ungültig erklärt. Sie besagt, dass der Preis für Neuvermietungen nur noch zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen soll. Ansonsten könne man seinen Vermieter verklagen und Geld zurückfordern. Ungültig ist die Mietpreisbremse nach Auffassung der Richter, weil zeitgleich zur Veröffentlichung der Verordnung keine Begründung geliefert wurde. Diese müsse aber nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) vorliegen.

Nach Angaben des Bauministeriums wird die Mietpreisbremse korrigiert. Solange haben Mieter in den niedersächsischen Kommunen, in denen die Mietpreisbremse gilt, keine Möglichkeit mehr, sie auch rechtlich durchzusetzen.