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13.03.2020(ZV) „Es ist gut, dass das Landgericht Berlin den Berliner Mietendeckel so zügig als verfassungswidrig eingestuft hat. Umso schneller kann nun das Bundesverfassungsgericht dieses wohnungspolitische Chaos beenden.“ So kommentiert der Präsident des Eigentümerverbandes Haus & Grund Deutschland das gestrige Urteil (Az. 67 S 274/19). Leider sei der Berliner Senat nicht in der Lage, vernünftige wohnungspolitische Entscheidungen zum Wohl aller Berliner zu treffen. Wer, wie in erster Linie Senatorin Lompscher, ideologisch verblendet sei, habe nun einmal keinen klaren Blick auf die wahren wohnungspolitischen Herausforderungen der Stadt.
Warnecke betonte, dass es der Berliner Bausenatorin nicht um die Mieter gehe. Ihr langfristiges Ziel sei die Abschaffung privat vermieteten Wohneigentums. „Das darf nicht geschehen. Nur das breite Angebot von privaten Kleinvermietern sorgt für einen Wohnungsmarkt, auf dem die Mieter mit bezahlbarem und modernem Wohnraum versorgt werden können. Der Staat hat in der Vergangenheit zu oft gezeigt, dass er es nicht kann.“