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14.01.2020Rechte der Wohnungseigentümer müssen an oberster Stelle stehen
(ZV) Haus & Grund Deutschland sowie der Verband Wohnen im Eigentum (WiE) begrüßen, dass das Bundesjustizministerium mit dem nun vorgelegten Referentenentwurf die dringend notwendige Reform des Wohnungseigentumsgesetzes voranbringt. Der Entwurf erfüllt die Erwartungen der beiden Eigentümerverbände jedoch nicht in Gänze.
Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke forderte weitergehende Änderungen: „Die Rechte der vermietenden Wohnungseigentümer dürfen nicht durch Mieterrechte eingeschränkt werden. Hier ist der Vorschlag aus dem Ministerium noch nicht konsequent“, betonte Warnecke. Nach einer ersten Einschätzung erklärte Gabriele Heinrich, Vorstand Wohnen im Eigentum: “Positiv bewerten wir unter anderem, dass Vereinfachungen bei der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums wichtige Baumaßnahmen erleichtern. Der Entwurf enthält aber auch sehr risikobehaftete Regelungen, die zulasten der Wohnungseigentümer und des Verbraucherschutzes gehen. Insbesondere die geplante Stärkung der Position des Verwalters wird von WiE äußerst kritisch gesehen.“
Mit dem nun vorgelegten Gesetzentwurf strebt die Bundesregierung erstmals nach zwölf Jahren eine umfassende Reform des Wohnungseigentumsrechts an. Dies ist aus Sicht der beiden Eigentümerverbände dringend geboten, um die über 800.000 Wohnungseigentümergemeinschaften mit knapp 9 Millionen Eigentumswohnungen auf zukünftige Herausforderungen vorzubereiten. Mit Blick auf die WEG-Verwaltung betonen beide Verbände, dass die Rechte der Wohnungseigentümer an oberster Stelle stehen müssen.