Familie vor dem Haus

Stopp des Heizungsgesetzes längst überfällig

06.07.2023

Dass das höchste deutsche Gericht mit einer einstweiligen Anordnung eingreifen muss, um die elementarsten Grundregeln bei der Gesetzgebung gegenüber der eigenen Bundesregierung zu verteidigen, ist beschämend und eines modernen demokratischen Rechtsstaates absolut unwürdig. Buchstäblich in letzter Minute hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Abend des 5. Juli 2023 den als sicher geltenden Beschluss des Heizungsgesetzes im Deutschen Bundestag am 7. Juli gestoppt und die Verletzung von Abgeordnetenrechten während des parlamentarischen Verfahrens gerügt.

Dazu erklärt Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) Christian Biemann, Geschäftsführer von Haus und Grund Osnabrück: „Der Stopp war dringend notwendig und längst überfällig. Wenn sich die Bundesregierung bei dem geplanten Heizungsgesetz eines redlich verdient hat, dann die gewaltige Klatsche aus Karlsruhe, die sie jetzt bekommen hat. Wer bei der Gesetzgebung Gedanken an einen Herrscher im Absolutismus des 17. und 18. Jahrhunderts aufkommen lässt, muss zurückgepfiffen werden. Als Hüter unserer Verfassung hat das Verfassungsgericht in Karlsruhe dominierende ideologische Fronten eingerissen und auf die Basis des Rechts und der Vernunft zurückgeführt. Was sich die Bundesregierung schon während des gesamten Verfahrens geleistet hat, ist mit einem rechtsstaatlich demokratischen Grundverständnis schlicht unfassbar: Fast jede Woche eine andere Planung mit anderen Inhalten enormer finanzieller Tragweite, angefangen mit einer geplanten „obrigkeitsstaatlichen Strafaktion“ im Februar 2023 gegenüber allen, die den rein ideologisch getragenen und in der Praxis so nicht umsetzbaren Heizungsumbauzielen nicht sofort jubelnd und bedenkenlos gegenüberstanden, bis hin zu einer nur auf Druck der Öffentlichkeit und der beteiligten Interessenvertretungen immer wieder nachgearbeiteten gesetzlichen „Heizungsumbauaktion“ mit völlig unausgewogener einseitiger Lastenverteilung zum Nachteil der Immobilieneigentümer. Das Ganze mit enormem zeitlichen Druck, der in der Sache durch nichts gerechtfertigt ist und einem Abgeordneten der Regierungsopposition im Bundestag jetzt einfach zu viel geworden ist – zu Recht.“

Die Bundesregierung hatte immer wieder hartnäckig jeder Vernunft zum Trotz auf den Stichtag zum Heizungsumbau per 1. Januar 2024 gepocht.

Dazu der Hinweis von Haus und Grund Osnabrück: Klimaschutz ist wichtig und notwendig. Dafür beziehen wir auch klar Position. Aber: Die Wärmewende so rigoros und mit so enormem Zeit-druck durchzupeitschen – das geht gar nicht!

Denn: „Mit dem EU-Recht und auch der eigenen nationalen kommunalen Wärmeplanung ist das Gesetz nicht abgestimmt. Und: Ideologische Träumereien statt technisch machbare und vernünftige wirtschaftliche Ansätze beim geplanten Heizungsumbau zerstören die so notwendige gemeinsame Verfolgung des Klimaschutzes und verspielen das Vertrauen der Bevölkerung. Vor allem: Die Leute mit ständig wechselnden unausgegorenen Ideen und Informationen in Angst und Existenznöte zu treiben, Immobilienkapital und Altersvorsorge zu vernichten, keinen ordentlichen einheitlichen Gesetzesentwurf sondern nur mehrere „Leitplankenpapiere“ und „Formulierungshilfen“ mit einem Volumen von weit über 100 Druckseiten innerhalb nur eines Wochenendes durch den Bundestag peitschen zu wollen, ist eine bodenlose Unverschämtheit, der dringend Einhalt geboten werden musste“, wie Biemann abschließend erläutert.