Familie vor dem Haus

Das geänderte Gebäudeenergiegesetz

16.04.2023

Seit Anfang März liegen die Pläne von Robert Habeck und vom BMWK zum schrittweisen Verbot von Öl- und Gasheizungen ab 2024 vor. Seitdem tobt nicht nur eine hitzige Debatte in unserem Land. Die Regierung hat einige Änderungen zum ursprünglichen Entwurf versprochen. Und gleichzeitig den offiziellen Prozess eingeleitet, damit das Verbot in Kraft treten kann.

Haus & Grund Deutschland begleitet dieses Gesetzesvorhaben sehr kritisch. Die öffentliche Debatte über das GEG hat in vielen Vereinen und in unseren Social Media-Kanälen zu einem Ansturm verunsicherter Eigentümer geführt. Die Eigentümer haben Sorge, dass sie die Kosten, die aufgrund des Entwurfes ab 2024 auf sie zukommen könnten, nicht tragen können. Die Eigentümer haben Sorge, dass sie ihre Immobilie, die als Altersvorsorge gedacht war, verlieren. Und die Eigentümer haben Sorge, dass der Entwurf auch für ihre Mieter erhebliche Kostensteigerungen bedeuten.

Auf dieser Seite wollen wir erläutern, was unsere Argumente sind, wie der Zeitplan zum neuen Gesetz aussieht und was wir Ihnen empfehlen. Das Ziel eines klimafreundlichen Wohnungsbestandes ist unstrittig. Aber bei der Klimaschutzpolitik der Bundesregierung für den Gebäudebereich prallen derzeit politisches Wunschdenken und die Realität aufeinander.

Was bedeutet der vorliegende Entwurf?
Mit dem vorliegenden Entwurf für das geänderte Gebäudeenergiegesetz (GEG) verbietet die Bundesregierung ab dem 1. Januar 2024 den Einbau von reinen Gas- und Ölheizungen. Die Nutzung von Heizungen mit 65 Prozent erneuerbarer Energie wird hingegen Pflicht und in den kommenden Jahren Millionen privater Eigentümer finanziell hart treffen.

Der vorliegende Gesetzentwurf suggeriert eine technologieneutrale Umsetzung der Pflicht, lässt den Eigentümern aber tatsächlich kaum Wahlfreiheit. Technische Barrieren und gesetzliche Einschränkungen lassen in der Regel nur eine Lösung zu: die Wärmepumpe. Für ältere Gebäude ist überdies nur eine noch teurere hybride Lösung mit Wärmepumpe und Gas- bzw. Ölheizung technisch umsetzbar.

Die hohen Investitionen werden ohne Förderung viele Hausbesitzer überfordern. Ein Anspruch auf Förderung ist jedoch im GEG-Entwurf nicht festgeschrieben. Es fehlen darüber hinaus weitere Optionen, mit denen das geplante Ziel erreicht werden kann, und notwendige Härtefallausnahmen für Bestandsgebäude. Längere Übergangszeiten oder Ersatzmaßnahmen könnten zudem dem Klimaschutz dienlich sein, solange der Strommix zum Betrieb von Wärmepumpen und der Brennstoffmix in den deutschen Fernwärmenetzen überwiegend aus fossilen Energieträgern stammt (Erneuerbare-Energien-Anteil 2022: bei Strom 46,2 Prozent und bei Fernwärme 20 Prozent).

Forderungen von Haus & Grund
Aus Sicht der privaten Immobilieneigentümer, denen über 80 Prozent aller Wohneinheiten in Deutschland gehören, müssen, bevor diese neuen Vorgaben greifen können, zuerst grundlegenden Voraussetzungen erfüllt werden. Andernfalls wird der Härtefall zum Regelfall und die Wärmewende ausgebremst. Eigentümer brauchen wegen der hohen Investitionen langfristig Verlässlichkeit.

Für Haus- und Wohnungseigentümer sowie Mieter müssen Wohnungen erschwinglich bleiben. Industrie und Handwerk müssen vergleichbar der Brennwertheizung Technologien auf den Markt bringen, die den Praxistest überstehen. Für die Umsetzung braucht es außerdem ausreichende Kapazitäten an qualifizierten Fachkräften (Planer, Handwerker).

Die Förderung muss dort ansetzen, wo sie sozial nötig ist und nicht den Interessen einzelner Marktakteure dienen. Vor allem ist mehr Zeit erforderlich, damit die Kommunen ihre Wärmepläne erstellen, Strom- und Gasversorger ihre Infrastrukturen zukunftsfähig machen und Eigentümer mit hinreichend Vorlauf die Sanierung ihrer Gebäude planen können.

Damit die Wärmewende mit den Bürgern – Eigentümern und Mietern – und nicht gegen sie erfolgt, brauchen wir den Austausch vor Ort – in den Kommunen und innerhalb der Quartiere. Denn in vielen Fällen werden nur gemeinschaftliche Lösungen zum Ziel führen und die zukünftige Wärmeversorgung für alle Beteiligten bezahlbar und sicher machen.

Sollte an den detaillierten Vorgaben des vorliegenden GEG-Entwurfes festgehalten werden, müssen neben den Klimazielen, auch technische Machbarkeit, Produktverfügbarkeit, wirtschaftliche und soziale Aspekte berücksichtigt werden. Eine dauerhafte, sichere und mit einfachen Bedingungen versehene Förderkulisse ist Voraussetzung für die Umsetzung der GEG-Novelle und muss gesetzlich verankert werden.

Neue Anforderungen im Gebäudeenergiegesetz an Einbau und Umrüstung von Heizungsanlagen dürfen nur in Kommunen Anwendung finden, in denen eine kommunale Wärme- und Energieplanung vorliegt und umgesetzt wird, sodass eine hinreichende Sicherheit für die Investitionsentscheidungen der Eigentümer besteht.